OSZTRÁK APÁK IS AZ AJTÓN KÍVÜL
  • : Function ereg() is deprecated in /web/kreatorweb/elvaltapak.hu/sites/all/modules/paging/paging.module on line 106.
  • : preg_replace(): The /e modifier is deprecated, use preg_replace_callback instead in /web/kreatorweb/elvaltapak.hu/includes/unicode.inc on line 311.
  • : preg_replace(): The /e modifier is deprecated, use preg_replace_callback instead in /web/kreatorweb/elvaltapak.hu/includes/unicode.inc on line 311.

OSZTRÁK APÁK IS AZ AJTÓN KÍVÜL

AZ ALÁBBI TANULMÁNYT AZ AUSZTRIAI SZERVEZETTŐL KAPTUK,ÉRDEMES ÁTTANULMÁNYOZNI.ERRE HIVATKOZNI  A SZERZŐ ÉS FORRÁS MEGJELÖLÉSÉVEL LEHET. A TANULMÁNY SOKSZOROSÍTÁSA  A SZERZŐ HOZZÁJÁRULÁSÁVAL TÖRTÉNHET , SZERZŐI JOGI TÖRVÉNY VÉDI.

 

BACHELORARBEIT 

 

Titel der Bachelorarbeit 

 

„Draußen vor der Tür“ 

Wie Väter während eines konfliktreichen Nachtrennungsprozesses ihre Chancen für
einen kontinuierlichen, verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kindern erleben. 

Eine Grounded Theory 

 

 

Verfasserin 

Heide Maria Winkler 

 

angestrebter akademischer Grad 

Bachelor of Arts (B.A.) 

 

 

 

Wien, 21.03.2011 

Studienkennzahl 033/505 

Studienrichtung Soziologie 

Betreuerin Mag.a Katrin Fliegenschnee 


 

Danksagung 

 

Besonderer Dank gilt Frau Mag.a Kathrin Fliegenschnee für die engagierte Betreuung meines
Forschungsprojekts, sowie meinen beiden Kindern, Judith und Florian, die mir während der vielen
Arbeitsstunden stets entgegengekommen sind und mich anteilnehmend und geduldig unterstützt
haben. 

Ein herzliches Dankeschön an jene Väter, die sich bereit erklärt haben, mir ihre persönlichen
Erfahrungen in ausführlichen Gesprächen für die Studie zur Verfügung zu stellen. 

 


Inhaltsverzeichnis 


1. ABSTRACT ......................................................................................... 5
2. EINLEITUNG ...................................................................................... 6
3. EHE UND FAMILIE IM WANDEL ............................................................ 7
3.1. FAMILIE IM WANDEL ........................................................................................................... 7
3.2. SUBJEKTIVE BEDEUTUNG VON EHE UND FAMILIE ........................................................... 9
3.3. DAS GESCHLECHTERVERHÄLTNIS IM FAMILIÄREN ALLTAG ............................................. 9
4. DIE „NEUE VATERSCHAFT“ ............................................................... 11
4.1. ERWEITERTE KONZEPTE VON VATERSCHAFT ................................................................. 11
4.2. DIE NEUE WERTSCHÄTZUNG DES KINDES ...................................................................... 12
4.3. DER EINFLUSS DES VATERS AUF DIE ENTWICKLUNG DES KINDES ............................... 13
5. EHESCHEIDUNG UND TRENNUNG ...................................................... 14
5.1. DER KONFLIKTHAFTE NACHTRENNUNGSPROZESS ......................................................... 16
5.1.1. Entstehungsfaktoren und Charakteristika ................................................................................................. 17
5.1.2. Mechanismen der Konfliktdynamik ........................................................................................................... 18
5.1.3. Folgen der Elternkonflikte ........................................................................................................................... 19
5.2. DIE NACH-SCHEIDUNGS-SITUATION FÜR DEN VATER ................................................... 20
5.3. DIE BEDEUTUNG DER VATERENTBEHRUNG FÜR DAS KIND .......................................... 21
6. RECHTLICHE SITUATION ZUR OBSORGE BEIDER ELTERN .................................22
7. METHODOLOGIE, METHODEN & VORGEHENSWEISE ............................ 25
7.1. FORSCHUNGSFRAGE, METHODOLOGIE & FORSCHUNGSINTERESSE .............................. 25
7.2. DATENERHEBUNG – DAS NARRATIVE INTERVIEW .......................................................... 26
7.3. DATENAUSWERTUNG - GROUNDED THEORY .................................................................. 27
7.4. KODIERVERFAHREN DER GROUNDED THEORY .............................................................. 28
7.4.1. Offenes Kodieren ......................................................................................................................................... 28
7.4.2. Axiales Kodieren ........................................................................................................................................... 28
7.4.3. Selektives Kodieren ...................................................................................................................................... 29
7.4.4. Theoretische Sampling ................................................................................................................................. 29
7.5. BESCHREIBUNG DER TEILNEHMER ................................................................................... 30
8. ERKENNTNISSE DER ERHEBUNG ......................................................... 31
8.1. DAS KATEGORIENSYSTEM ................................................................................................. 31
8.2. DAS ZENTRALE PHÄNOMEN: „AUSGRENZUNG DES VATERS“ ........................................ 32
8.3. TRIANGULIERUNG DER KOMMUNIKATIONSSTRUKTUR ................................................... 34
8.3.1. Kommunikationsbarriere zwischen Mutter und Vater ............................................................................ 34
8.3.2. Kommunikation zwischen Vater und „Justiz“ ......................................................................................... 36
8.3.3. Wahrnehmung einer asymmetrischen Machtdisposition ........................................................................ 37
8.3.4. Vater sein und nicht Besucher ..................................................................................................................... 39
8.3.5. Empfinden von Benachteiligung................................................................................................................ 40
8.3.6. Wunsch nach Gerechtigkeit ......................................................................................................................... 41
8.4. INTERVENIERENDE FAKTOREN ........................................................................................ 42
8.4.1. Ökonomische Lage ...................................................................................................................................... 42
8.4.2. Neue Liebesbeziehung ................................................................................................................................. 43
8.4.3. Nahe Bezugspersonen ................................................................................................................................. 43
8.5. FOLGEN DER AUSGRENZUNG DES VATERS ...................................................................... 44
8.5.1. Entfremdung zwischen Vater und Kind .................................................................................................... 45
8.5.2. Emotionale Probleme .................................................................................................................................. 46
8.5.3. Finanzielle Belastung .................................................................................................................................... 46
8.5.4. „Never give up“ - Haltung ............................................................................................................................... 47
9. DISKUSSION .................................................................................... 48
10. LITERATUR ..................................................................................... 53 

1. ABSTRACT

Ehescheidung in Verbindung mit einem hochstrittigen Verlauf der Nachtrennungszeit bedeutet
sowohl für betroffene Eltern als auch für deren Kinder den ohnehin sensiblen Übergang von der
geschützten Kernfamilie in eine neue Lebensform mit einem erheblichen Maß an zusätzlichen
psychischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen bewältigen zu müssen. Thema der
vorliegenden Studie ist der konflikthafte Nachtrennungsprozess aus der Perspektive betroffener
Väter, speziell hinsichtlich ihrer Chancen für einen kontinuierlichen und verantwortungsvollen
Umgang mit ihren Kindern. Konkret geht es darum, zu analysieren, wie Handlungsstrategien der
Beteiligten den Nachtrennungskonflikt beeinflussen, ferner, wie Väter im Prozess der elterlichen
Auseinandersetzung den Umgang mit ihren Kindern erleben, und welche Konsequenzen sich
darüber hinaus für Väter hervorheben. Dazu wurden sieben narrative Interviews mit betroffenen
Vätern durchgeführt und nach dem Forschungsstil der Grounded Theory analysiert und ausgewertet.
Aus den Daten der Interviews konnte ein Theoriemodell entwickelt werden, dessen zentrales
Phänomen, die „Ausgrenzung der Väter“, entlang mehrerer Ebenen nachzuvollziehen ist. In der
dyadischen Kommunikation mit der Mutter nehmen Väter ein deutlich asymmetrisches
Machtverhältnis wahr, besonders dann, wenn es um die Willkür der Mutter hinsichtlich der
Besuchsregelung geht. Die Triangulierung der Kommunikationsstruktur durch das Einbeziehen der
Gerichte bildet ebenfalls Benachteiligungen für Väter ab. Erwartungen, die Väter an die Justiz,
bezüglich der Unterstützung und Realisierung der Elemente „Einhaltung von Besuchsregelungen“
und „verantwortungsvoller Erziehungsberechtigung“, werden von den Gerichten aus der Sicht der
Väter kaum erfüllt. Das Hinzuziehen nahestehender Bezugspersonen als sogenannte „Verbündete“
wird als äußerst konfliktverstärkend erlebt. Im Umgang mit ihren Kindern bedauern Väter die
deutlich spürbare Entfremdung zu ihrem Kind. Der strittige Nachtrennungsprozess führt häufig zu
erheblichen ökonomischen Belastungen und geht vielfach mit schweren emotionalen Problemen
einher. Trotz der schwierigen Lage zeigte sich bei allen interviewten Vätern ein beachtliches Maß an
Beharrlichkeit und Entschlossenheit, wenn es darum geht, am Leben ihrer Kinder teilzuhaben, für
sie da zu sein und Erziehungsverantwortung übernehmen zu können.

2. EINLEITUNG

Ehescheidung bzw. Trennung wird heutzutage nicht mehr als negatives Einzelereignis betrachtet,
sondern als komplexer Übergangsprozess zu einer neuen Lebensform. Der Übergang beginnt der
mit dem Entschluss zur Trennung und reicht weit in die Nachscheidungszeit hinein (Fthenakis 2008:
37). Unter nunmehr geänderten Rahmenbedingungen stehen Eltern in dieser Phase vor der
Herausforderung, ihre Vater-Kind Beziehung bzw. ihre Mutter-Kind Beziehung neu zu definieren.
Nicht selten werden diese Umstrukturierungsprozesse durch mehr oder weniger heftig geführte
Konflikte zwischen den Eltern erschwert (Zartler 2004: 29).

Die Bedeutung der Vater-Kind-Beziehung für die gesunde Entwicklung des Kindes wurde in
zahlreichen empirischen Forschungsprojekten vielfach bestätigt (Nave-Herz 2006; 2007; Haller 1996;
Fthenakis 1999; 2008; Matzner 2004; Haller 1996). Der Themenbereich „konflikthafter
Nachtrennungsprozess“ und dessen Auswirkungen auf Väter bzw. auf die Vater-Kind-Beziehung
befindet sich aktuell durch die Vaterrechtsdebatte im Brennpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit. Die
bisherigen Forschungsprojekte bieten äußerst beachtenswerte und aufschlussreiche Erkenntnisse, die
einen Grundstein für eine Vertiefung des Gegenstandes abbilden und zu weiterführenden Arbeiten
ermutigen.

Im Zentrum des vorliegenden Forschungsprojekts stehen Väter, die sich in einer strittigen
Nachtrennungszeit befinden und deren Chancen für eine kontinuierlichen und verantwortungsvollen
Umgang mit ihren Kindern. Für die qualitative Analyse wurden narrative Interviews mit betroffenen
Vätern geführt und nach dem Forschungsstil der Grounded Theory ausgewertet. Die
Forschungsarbeit hat zum Ziel, eine Theorie zu generieren, die, spezifisch aus der Perspektive der
betroffenen Väter, Aufschluss darüber gibt, (1) wie Handlungsstrategien der Beteiligten die
Nachscheidungskonflikte beeinflussen, (2) wie Vätern den Umgang mit ihren Kindern aufgrund der
Konfliktlage erleben, und (3) welche Konsequenzen für die betroffenen Väter aus der Konfliktlage
hervorgehen.

Die vorliegende Arbeit beginnt mit einem einführenden theoretischen Teil, der durch die Darstellung
des gesellschaftlichen Wandels von Ehe und Familie und die Darstellung der „Neuen Vaterschaft“
zu einem allgemeinen Vorverständnis der Forschungsthematik führen soll. Darüber hinaus wird ein
aktueller theoretischer und empirischer Überblick über wissenschaftliche Leitgedanken zum Thema
Scheidung und Trennung gegeben, dessen Schwerpunkt auf die „konfliktreiche Nachtrennungszeit“

gerichtet ist. Das theoretische Kapitel schließt mit einer allgemeinen Rekonstruktion des aktuellen
Standes der Gesetzestexte zur „Obsorge beider Eltern“ bzw. zur „alleinigen Obsorge“. Das Wissen
um die Rechtslage ist für das Verstehen und die Interpretation der Interviews unumgänglich. Der
gesamte theoretische Abschnitt wird durch den aktuellen Forschungsstand ergänzt. Der
darauffolgende Methodenteil stellt das Forschungsinteresse, die Erhebungsmethode, sowie das
Auswerteverfahren mittels der Grounded Theory in seinen Grundzügen dar. Im Hauptteil werden
die Ergebnisse der Auswertung in Form eines Kategorienmodells ausführlich erklärt. Im Zentrum
des Kategoriensystems steht die Kernkategorie, die mit allen anderen Kategorien in einem logischen
Bedingungsgefüge steht. Die Forschungsarbeit schließt mit einer Diskussion, in der die empirischen
Erkenntnisse der Studie mit der Theorie und dem aktuellen Forschungsstand zusammengeführt
werden, und einer Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse.

3. EHE UND FAMILIE IM WANDEL

Die Vorstellungen darüber, wie sich Familienleben, Ehe und die Erziehung von Kindern gestalten,
wie Ehescheidung bzw. Trennung vom Partner individuell und gesellschaftlich bewertet werden und
welche Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten ergeben, haben sich in den letzten Jahrzehnten
grundlegend verändert. Individuelle Denkweisen und wissenschaftliche Theorien sind dabei oft eng
mit gesamtgesellschaftlichen Transformationen verknüpft.

Um die strukturellen Rahmenbedingungen für Ehescheidung und deren Folgen für Eltern und
Kinder dem Leser näherzubringen und ihn zu einem umfassenden Verständnis des
Forschungsprojekts hinzuführen, wird im folgenden Kapitel ein kurzer soziodemographischer
Überblick über den Wandel der Lebensform Familie innerhalb der letzten 50 Jahren wiedergeben,
sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur subjektiven Bedeutung von Familie einerseits und
zum aktuellen Verhältnis der Geschlechter im familiären Alltag andererseits.

3.1. FAMILIE IM WANDEL

Die Familiensoziologie hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit den vielfältigen strukturellen
Veränderungen der Lebensform Familie befasst und in diesem Zusammenhang mit dem Wandel der
Rollendifferenzierung innerhalb der Familie auseinandergesetzt. Seit Mitte der 1960er Jahre bis heute

lassen sich weltweit in nahezu allen Industrienationen familienstatistische Veränderungen verorten:
Primär dominierend ist eine Abnahme der Eheschließungen seit 1960 um rund 40% (19601:
58.5092; 2009: 35.469) und ein mehr als 4-facher Anstieg von Nichtehelichen Lebensgemeinschaften
seit 1985 (1985: 73.000; 2009: 329.000). Charakteristisch für die letzten Jahrzehnte ist auch eine
kontinuierliche Abnahme der Geburtenzahlen um zirka 40% (1960: 125.949; 2009: 76.344).
Hingegen stieg die Anzahl der Ehescheidungen in den letzten 50 Jahren von 13,9%3 im Jahr 1960 bis
hin zu 46% im Jahr 2009, ebenso, aber weniger dramatisch stieg die Anzahl der Ein-Eltern-Familien
(Österreich 1985: 269.000; 2009: 293.000) (Statistik Austria 2009).

1 Statistischen Daten werden in dieser Arbeit nur in Bezug auf Österreich als relevant angesehen. Ähnliche Veränderungen lassen sich
allerdings weltweit in nahezu allen Industrienationen beobachten (Nave-Herz 2006: S 58ff).

2 Angaben in Absolut-Zahlen (Statistik Austria 2010)

3 Die Gesamtscheidungsrate gibt an, wie groß der Prozentsatz der Ehen ist, die durch eine Scheidung (und damit nicht durch den Tod
eines der beiden Ehepartner) enden. Basis für die Berechnung der Gesamtscheidungsrate sind die im jeweiligen Jahr beobachteten
Scheidungen, die in Beziehung zu jenen Eheschließungsjahrgängen gesetzt werden, aus denen sie stammen (ehedauerspezifische
Scheidungsraten) (Statistik Austria 2009).

4 Ergänzend wird vermerkt, dass auch andere soziologische Theorien den demographischen Wandel der Familie erklären, wie z.B.
Theorien aus dem Strukturfunktionalismus oder Theorien aus dem Symbolischen Interaktionismus. Eine ausführliche Darlegung aller
Theorien würde allerdings den Rahmen der Bachelorarbeit überschreiten.

5 Die Individualisierungsthese wurde auch für Krisen- und Verfallsdiagnosen der Familie herangezogen, oftmals auch als
Pluralisierungs- und Entstrukturalisierungsthese wiedergegeben

Als ursächliche Erklärungsansätze der demographischen Veränderungen werden, soziologisch
betrachtet, Ideen aus drei Theorie-Richtungen4 herangezogen (Burkhart 2006: 117f; 2008: S 159f):
(1) Die Individualisierungsthese5 geht davon aus, dass die Familie in den letzten Jahrzehnten an
Bindungskraft verloren hat und dass der Einzelne immer stärker auf sich selbst verwiesen wird. Das
bedeutet, dass Lebenserfolg bzw. Misserfolg einer Person als Ergebnis der eigenen Entscheidungen
betrachtet wird. Grundaussage der Individualisierungstheorie ist die Autonomisierung der
Individuen innerhalb der Familie, die an eine zunehmende Auflösung fester Verbindlichkeiten und einen
Gewinn an individueller Freiheit geknüpft ist. (2) Im Sinne von Niklas Luhmann argumentiert die Theorie
der funktionalen Differenzierung, dass im Verlauf des Modernisierungsprozesses die funktionale
Differenzierung zu einem zunehmenden Bedarf an Individualität und Selbstthematisierung führt. Das
Intimsystem Familie ist dann der einzige Ort, an dem das Individuum noch als „ganzer Mensch“
wahrgenommen wird, während in anderen Funktionssystemen lediglich die Funktion des
Individuums gesehen wird. Darüber hinaus werden eine zunehmende Ausdifferenzierung des
Systems Familie und eine Entkoppelung von Ehe und Elternschaft diskutiert. Beide Theorien
betonen, dass die Eigenschaft der Ehe und Familie als Institution geschwächt sei. (3) Aus
ökonomischer Sicht betrachtet die Rational-Choice Theorie die Veränderungen der Familie:
Grundannahme der Rational-Choice Theoretiker ist, dass Menschen auf Basis einer individuellen

Kosten-Nutzen Kalkulation handeln, und sich Individuen rational für jene Handlungsalternative
entscheiden, welche die günstigste Kosten-Nutzen-Bilanz ergibt.

3.2. SUBJEKTIVE BEDEUTUNG VON EHE UND FAMILIE

Die einschneidenden demographischen Veränderungen werden in den Massenmedien oft mit einer
„Krise der Familie“ und einem Bedeutungsverlust der Familie in Verbindung gebracht. Auf Basis
von quantitativen statistischen Daten kann jedoch nicht auf die individuelle Wertigkeit von Ehe und
Familie geschlossen werden, dazu bedarf es spezieller demoskopischer Studien wie sie im Bereich
der Wert- und Sozialindikatorenforschung durchgeführt werden.

Rosemarie Nave-Herz (2006: 71ff) fasst die wesentlichen Ergebnisse dieser Studien folgendermaßen
zusammen: Die verschiedensten Untersuchungen widerlegen die These vom Bedeutungsverlust von
Ehe und Familie. Auf die Frage nach der „persönlichen Wichtigkeit“ von verschiedenen
Lebensbereichen (z.B. Freunde, Beruf) rangiert die Familie in führender Position. Ehe und Familie
werden in qualitativen Studien am häufigsten als „Sinn des Lebens“ genannt, dreiviertel der Befragten
sehen sich als „Familienmenschen“. Es wird gezeigt, dass auch die hohe Zahl der Ehescheidungen nicht
auf einen Bedeutungsverlust der Ehe oder Familie hinweisen. Im Gegenteil, auf die zunehmende
Instabilität der Ehe kann gerade wegen der hohen subjektiven Bedeutung der Ehe für den Einzelnen
und der damit zusammenhängenden abnehmenden Belastbarkeit der Ehepartner für unharmonische
Beziehungen geschlossen werden. Die Aufrechterhaltung der Ehe aus rein ökonomischen Gründen
ist aufgrund der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen nicht mehr zwingend. Obwohl auch die
Schattenseiten der Familie, wie Stress oder Auseinandersetzungen, wahrgenommen werden, bleibt
die Ehe und Familie für die meisten Menschen die ideale Lebensform. Lediglich die Ehe als
institutionelle Einrichtung hat an Wichtigkeit verloren.

3.3. DAS GESCHLECHTERVERHÄLTNIS IM FAMILIÄREN ALLTAG

Mit der wachsenden Beteiligung der Frauen am Bildungs- und Erwerbssystem ist eine neue
Definition der Geschlechterrollen in Bewegung geraten. Seit Mitte der 1960er Jahre hat das
„Ergänzungstheorem der Geschlechter“, als Charakteristikum der traditionellen Bürgerfamilie,
seinen Legitimationsanspruch weitgehend eingebüßt. Bis dahin hatte der Vater, als „Ernährer der
Familie“ die instrumentelle Funktion der ökonomischen Sicherstellung der Familie, während der

Mutter die expressive Funktion der Elternrolle, das heißt die Betreuung und Zuwendung gegenüber
dem Kind zugeschrieben wurde (Fthenakis 1999: 29). Durch die Gleichheitsforderung und das
Prinzip der Partnerschaftlichkeit zeichnet sich eine Entdifferenzierung zwischen Vater- und
Mutterrolle ab (Nave-Herz 2006: 57f; Burkhart 2008: 195f).

Naheliegend wäre demnach, dass sich auch die innerfamiliale Arbeitsteilung vor allem in der
Haushaltsführung, als zentraler Gegenstand innerehelichen Alltagsorganisation, der Neudefinition
von Mutter- und Vaterrollen angepasst hat. Ungeachtet dessen verdeutlichen zahlreiche empirische
Untersuchungen eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Verhaltensebene und normativer
Einstellungsebene. Nach wie vor sind Frauen praktisch für einen großen Teil der Hausarbeit
verantwortlich, auch dann, wenn sie erwerbstätig sind. Ein Traditionalisierungseffekt ist nach dem
Übergang in die Elternschaft zu beobachten, Frauen reduzieren dann ihre Erwerbstätigkeit und
kümmern sich stärker um den Haushalt (Burkhart 2008: 197; Oberndorfer 2005: 53f).

Zu ähnlichen Befunden kommt Irene Tazi-Preve (2004: S 116ff) im Rahmen des Population Policy
Acceptance Surveys: Die altersspezifische Betrachtung zeigt, dass mehr als ein Drittel der Männer im
Alter zwischen 25 und 34 Jahren die Hausarbeit partnerschaftlich aufteilen. In der Arbeitsteilung
rund um das Kind wird das Kochen und Anziehen der Kinder nahezu zur Gänze den Müttern
überlassen. Behördenwege und die Wahl der Kinderbereuungsstätte bzw. Schule sehen Eltern als
gemeinsame Aufgabe, ebenso finden Spielen mit den Kindern, bei den Hausaufgaben helfen und
Unternehmungen mit den Kindern meist arbeitsteilig statt. Untersuchungen zur individuellen
Einstellung der Männer zur Familie ergaben, dass Dreiviertel der Männer gerne mehr Zeit mit der
Familie verbringen würden und der Vaterkarenz positiv gegenüberstehen. In der Praxis wird
Vaterkarenz allerdings kaum genutzt. Als Gründe werden Schwierigkeiten mit der Vereinbarung mit
dem Beruf und der zu große Einkommensverlust genannt.

Es kann also durchaus davon ausgegangen werden, dass sich durch den Einstellungswandel, der eine
notwendige Voraussetzung für zukünftige Veränderungen darstellt, die partnerschaftliche
innereheliche Arbeitsteilung auf normativer Ebene bereits durchgesetzt hat und auf Verhaltensebene
zumindest teilweise durchgesetzt hat.

4. DIE „NEUE VATERSCHAFT“

In den 70er Jahren kam es aufgrund der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen zu einer
Änderung der Elternrollen und in diesem Zusammenhang auch zu einer differenzierteren Sicht der
Vaterrolle. Postuliert wurde eine „Neue Vaterschaft“ mit einer stärkeren Beteiligung des Vaters am
gemeinsamen Familienhaushalt und an kindbezogenen Aktivitäten. Wie im vorigen Kapitel
ausführlich dargestellt, wurde die Qualität des „Neuen Vaters“ in der wissenschaftlichen Forschung
hauptsächlich an seiner quantitativen Beteiligung am Haushalt und an der Zeitdauer, die er mit
seinen Kindern verbringt, gemessen. Wassilios Fthenakis (Fthenakis 1999: 30) kommt zu dem
Schluss, dass es weder ausreichend noch erschöpfend ist, väterliches Engagement ausschließlich auf
die Ernährerfunktion und auf die quantitative Erfassung von Aktivitäten des Vaters mit dem Kind
bzw. im Haushalt zu beschränken. Engagierte Vaterschaft drückt sich in einer Vielzahl von
kognitiven, affektiven, psychologischen und ethischen Beiträgen zur gesunden Entwicklung des
Kindes aus, denen bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. In einem, in der Folge
dargestellten, erweiterten Konzept von Vaterschaft fokussiert Fthenakis besonders diese väterlichen
Beiträge und drückt darüber hinaus die Einzigartigkeit väterlichen Engagements als Basis für
zukünftige Forschungsansätze aus.

4.1. ERWEITERTE KONZEPTE VON VATERSCHAFT

In den letzten beiden Jahrzehnten war die Wissenschaft bemüht, Vaterschaft in differenzierter und
umfassender Weise zu definieren. Stärker berücksichtigt werden die indirekten Effekte väterlicher
Partizipation, sowie mittel- und langfristige Auswirkungen von Vaterschaft auf die Kinder,
psychologische und ethische Aspekte von Vaterschaft und die Berücksichtigung von kontextuellen
Rahmenbedingungen (Fthenakis 1999: 32).

Bedeutungsvoll dabei ist das Konzept der Generativität, das Vaterschaft als langen,
entwicklungsbezogenen Prozess ansieht, in dem der Vater bestrebt ist, tradierte Aspekte seiner
Entwicklung in der Beziehung zum Kind weiterzugeben, um dadurch gleichsam die sich
weiterentwickelnde Beziehung zu begründen und aufrechtzuerhalten (ebd.: 33; Matzner 2004: 28f).

Das Konzept der Vaterarbeit kann als eine Erweiterung des Konzepts der Generativität angesehen
werden. In den Vordergrund gestellt wird dabei die ethische Aktivität des Vaters, also die Fürsorge
für die Familienmitglieder. Vaterarbeit gehe über den wichtigen ökonomischen Aspekt des

Geldverdienens hinaus und inkludiere darüber hinaus auch „unsichtbare“ Formen väterlichen
Engagements, wie Sorge, Interesse oder Liebe für die Kinder. Vaterarbeit umfasst zusätzlich
entwicklungsbezogene Arbeit, Verwalterarbeit, Beziehungsarbeit, Erholungsarbeit und
Ratgeberarbeit (Fthenakis 1999: 35; Matzner 2004: 30).

Erwähnenswert ist Rob Palkovitz‘ Modell des Involvements, das die sogenannten „Mythen“ väterlichen
Engagements in Frage stellt: (1) Mehr Engagement ist besser. (2) Engagement erfordert Nähe. (3)
Engagement lässt sich immer beobachten und erfassen. (4) Das Niveau elterlichen Engagements ist
statisch. (5) Mütter sind stärker als Väter bei ihren Kindern engagiert. Palkovits hebt die hohe
Bedeutung gedanklicher und affektiver Elemente von Vaterschaft hervor, in Domänen wie
Kommunikation, Gedankenarbeit, Schutz, Zuwendung, Dienstleistungen, Versorgung, Hausarbeit,
gemeinsame Interessen, Verfügbarkeit, Fürsorge und emotionale Unterstützung. Er weist nach, dass
Denken und Handeln vieler Männer sehr stark durch das Vatersein beeinflusst wird und betont die
Abhängigkeit väterlichen Engagements von individuellen Merkmalen wie z.B.
Persönlichkeitsmerkmalen, Wertvorstellungen, Erfahrungen und beruflichen Verpflichtungen
(Matzner 2004: 31).

Die erweiterten Vaterschaftskonzepte dienen vorwiegend dazu, den bislang auf die Verhaltensebene
konzentrierten Blick der engagierten Vaterschaft zu erweitern, und subjektive, kognitive und
emotionale Komponenten der väterlichen Beteiligung ins Zentrum des Interesses zu rücken.
Dadurch liegt nahe, dass Väter auch nach einer Scheidung bzw. Trennung ein starkes Interesse daran
haben, in verantwortungsvoller Weise am Leben ihrer Kinder teilzuhaben und dass die Bedeutung
des Vaters für die Entwicklung des Kindes weit über die des „Ernährers“ hinausgeht.

4.2. DIE NEUE WERTSCHÄTZUNG DES KINDES

Während in agraisch geprägten Gesellschaften materielle Werte des Kindes im Sinne von potentiellen
Arbeitskräften oder Absicherung im Alter, und sozio-normative Werte, wie z.B. das Erbe der Eltern
anzutreten und die Tradition des Hauses fortzuführen im Vordergrund standen, ist hingegen in
industrialisierten Gesellschaften eine zunehmende Emotionalisierung der Eltern-Kind-Beziehungen
zu verorten (Nauck & Kohlmann 1999: 53f). Es dominieren „immaterielle Werte“ des Kindes, wie die
Befriedigung emotionaler Bedürfnisse durch die von Kleinkindern ausgehende expressive
Stimulation, ferner durch das Zärtlichsein mit Kindern oder durch die Freude, sie aufwachsen zu

sehen. In diesem Zusammenhang prägt Franz-Xaver Kaufmann (1988: 395) den Begriff der
„verantworteten Elternschaft“: Elternschaft ist heute zunehmend eine Frage der individuellen
Entscheidung eines Paares, die in vollem Bewusstsein getroffen wird. Durch die
Entscheidungsfreiheit allerdings erfolgt auch die Zuschreibung der vollen Verantwortung, sowohl für
die Erziehung, als auch in ökonomischer, sozialer und psychologischer Hinsicht. Die bewusste
Entscheidung für ein Kind wird also dann getroffen, wenn man glaubt, dieser Verantwortung gerecht
werden zu können. Darüber hinaus ist eine Kindzentrierung der Eltern zu beobachten, in der Kinder als
„kostbares Gut“ gesehen werden. Diese äußert sich in Form von besonderer Aufmerksamkeit und
Wertschätzung, die Eltern ihren Kindern zuwenden und in deren Bestreben, den Kindern immer nur
„das Beste“ zukommen zu lassen (Nave-Herz 2007: 35, Burkhart 2003: 508). Als Folge der hohen
Erwartungen an die Elternrolle und der zunehmenden Leistungsorientierung ist die
Erziehungsaufgabe heute allerdings auch zeitintensiver geworden (ebd.)

Der Wandel der Wertschätzung des Kindes spiegelt sich auch in der Einstellung junger Väter wider.
Sie erleben die Geburt ihres Kindes als eine persönlichkeitsbereichernde Herausforderung. In ihrem
Selbstkonzept erfahren sich Väter durch die Elternschaft reifer und verantwortlicher und beteiligen
sich häufiger an der Säuglings- und Kleinkinderpflege als vor 40 Jahren. Expressives, gefühlvolles
Verhalten in Pflege- und Betreuung der Kinder ist heutzutage kein Monopol der Mutter mehr (Nave-
Herz 2007: 58f).

4.3. DER EINFLUSS DES VATERS AUF DIE ENTWICKLUNG DES KINDES

Die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes war in den letzten Jahrzehnten
zunehmend Thema wissenschaftlicher Untersuchungen. Zentrales Thema waren dabei die
Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Rollen des Vaters (der Fürsorgende, der
Spielpartner, der Herausforderer und Lehrer) und geistigen Entwicklung des Kindes. Vassilios
Fthenakis (1988: 291ff) fasst die maßgeblichen Aussagen früher wissenschaftlicher Studien wie folgt
zusammen: Väter, die sich schon früh an der Säuglingspflege beteiligt haben, zeigen auch später eine
hohe Anteilnahme an ihren Kindern in Form von gemeinsamen Tätigkeiten wie z.B. Spielen oder
Alltagsroutine. Die Gewandtheit des Vaters als Spielkamerad steht in enger Verbindung mit der kognitiven
Entwicklung des Kindes, gleichsam scheint der Vater durch seine höhere Erwartungshaltung an das
Kind einen essentiellen Beitrag zu dessen Selbstständigkeit zu leisten. Von Vätern werden Kinder eher
zu selbständigem Erkundungsverhalten ermuntert, sie gewähren ihren Kindern großzügiger

Bewegungsfreiraum, während Mütter eher vorsichtiger sind und engere Grenzen setzen. Des Weiteren
konnte eine deutlich positive Beziehung zwischen väterlichem Förderungsverhalten und kindlichen
Schulleistungen festgestellt werden.

Zu aufschlussreichen Ergebnissen kamen Karin und Klaus Grossmann (Grossmann 2002; In:
Steinhardt 2002: 57) in einer jüngeren Langzeituntersuchung, die ihren Fokus auf die Spielfeinfühligkeit
von Vätern richtet. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass „Kinder, deren Vater im Spiel feinfühlig
und angemessen herausfordernd mit ihnen umgegangen war, ein positives Bild von sich selbst, als liebenswerter Person,
entwickelten […] sie zeigten eher Vertrauen in die Zuwendungsbereitschaft anderer, haben also eher eine sichere
Bindungsrepräsentation, die sich auch in den berichteten Handlungsstrategien zeigt.“ (ebd.). Darüber hinaus steht
die frühe väterliche Spielfeinfühligkeit in engem Zusammenhang mit der generellen sozialen
Kompetenz der Jugendlichen hinsichtlich der Qualität von Freundschaftsbeziehungen.

Ein hohes Engagement und Interesse des Vaters bei der Vermittlung von Werten, Regeln und
Wissen zeigten signifikant höheren Anteil aktiver, mentaler Bewältigungsstrategien bei alltäglichen
Problemen und einen starken Zusammenhang mit der sozioemotionalen Entwicklung im Jugendalter
(Kindler 2002: 147f).

Zusammengefasst zeigen die Studien, dass es nicht ausschließlich um die Quantität der Vater-Kind-
Kontakte geht, sondern vielmehr um Bedeutung der Qualität der Beziehung des Vaters zum Kind für
die kognitive, mentale und soziale Entwicklung des Kindes. Die vorliegenden Erkenntnisse legen die
Vermutung nahe, dass die Abwesenheit des engagierten Vaters gewisse Defizite in der kindlichen
Entwicklung mit sich bringt. Untersuchungen darüber werden im folgenden zweiten Theorieteil
näher betrachtet, der den Fokus auf Ehescheidung und die Nachtrennungszeit lenkt.

5. EHESCHEIDUNG UND TRENNUNG

Obwohl die Ehe die hauptsächlich angestrebte Lebensform dauerhaften Zusammenlebens darstellt6,
werden in Österreich 46% aller Ehen im Laufe der Jahre geschieden, in rund 60% (Demographisches
Jahrbuch 2009: 259) aller Ehescheidungen sind Kinder von der Auflösung der Familie betroffen.
Hinzu kommen Trennungen von Nichtehelichen Lebensgemeinschaften und faktische Trennungen
verheirateter, aber nicht offiziell geschiedener Ehen. Das dauerhafte Zusammenleben von leiblichen

6 87% aller Paare mit Kindern sind Ehepaare. (Demographisches Jahrbuch 2009: 69)

Eltern mit ihren gemeinsamen Kindern entspricht demnach immer weniger der Lebensrealität von
Familien.

Familiensoziologisch betrachtet hat ein Wandel der gesellschaftlichen Bewertung von Scheidung und
Trennung stattgefunden, der sich in theoretischen Grundmodellen von Ehescheidung
nachvollziehen lässt: In den 70er Jahren wurde Scheidung als ein abweichendes Verhalten von
gültigen Normen und als individuelles Versagen bewertet. Daraus resultierte das Desorganisationsmodell
(Fthenakis 2008: 3f), nach dessen Verständnis Scheidung den Endpunkt der familialen Entwicklung
bedeutet und somit die Auflösung der traditionellen Kernfamilie. Ausgehend von einem Bild der
Familie als Kernfamilie, das eine traditionelle Aufteilung der Elternrollen vorsieht, wurde als
Lösungsansatz die rechtliche Stärkung der Restfamilie, also Mutter und Kind, befürwortet und,
abgesehen von Ausnahmefällen, der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Besuchsregelungen für den Vater waren in eher verminderter Form vorgesehen (Fthenakis 2008: 5).

Die Familienforschung der 80er Jahre hingegen konzentrierte sich auf die bisher ausgegrenzte
Verarbeitung der Trennung durch die beteiligten Familienmitglieder, gleichsam auf die Auswirkungen
der Scheidung auf die kindliche Entwicklung und auf die Bedeutung der Nachscheidungszeit. Im
Transitionsmodell wird Scheidung demnach nicht mehr als singulares Ereignis definiert, sondern als ein
Gesamtprozess der familialen Entwicklung, der von verschiedenen Übergängen geprägt ist, und in
dessen Verlauf sich die Strukturen von Familien verändern können (ebd.). Von den Beteiligten
werden Anpassungsleistungen gefordert, die als Entwicklungsaufgaben gedeutet werden und sich auf
die Ebene des Individuums, auf die Interaktionen im Übergangsprozess und auf den kontextualen
Zusammenhang beziehen. Spezielle Bedeutung gewinnt dadurch die Resilienzforschung, die sich mit der
psychologischen Widerstandsfähigkeit einer Person gegenüber psychologischen und psychosozialen
Entwicklungsrisiken und mit den damit zusammenhängenden Bewältigungskompetenzen der
Familienmitglieder hinsichtlich belastender Ereignisse beschäftigt (ebd.). Besonderes Augenmerk
wird dabei auf die Prävention, die Konfliktverminderung und die Förderung von Kompetenzen zur
Problembewältigung gelenkt.

Die Umstrukturierung der Familien hat zur Folge, dass sich die Kinder während der Zeit ihres
Heranwachsens in mehreren unterschiedlichen Beziehungskonstellationen neu orientieren und
zurechtkommen müssen. Rund 25% (Familien- und Haushaltsstatistik 2009: 82) aller in Familien

lebenden Kinder7 sind im Laufe ihres Lebens von einer Scheidungen bzw. Trennungen ihrer Eltern
betroffen und leben daraufhin entweder in Patchwork- oder Ein-Eltern-Familien. Die Scheidung bzw.
Trennung der Eltern wird von den betroffenen Kindern oftmals als (äußerst) belastendes Ereignis
erlebt. Damit verbunden sind hohe Anforderungen an die sozialen Kompetenzen des Kindes.
Tendentiell ist das „Risiko von Anpassungsproblemen bei Scheidungskindern zumindest doppelt so hoch wie bei
Kindern aus intakten Familien“ (Fthenakis 2008: 43). Ausschlaggebend dafür ist allerdings nicht die
Scheidung an sich, sondern eine negative Erwartungshaltung der Eltern, im Sinne einer self-fulfilling-
prophecy, und die Begleitumstände einer elterlichen Scheidung, wie z.B. ein hohes Konfliktniveau der
Eltern (Fthenakis 2008: 5).

7 Die Bezeichnung Kinder bezieht sich hier auf „erhaltene Kinder unter 27 Jahren“, das sind Kinder im elterlichen Haushalt, die
entweder Lehrlinge oder nicht erwerbstätig sind.

8 Dabei wurde die Einleitung des Scheidungsverfahrens in 3.041 Fällen mit „Klage der Frau“ eingereicht und in 1.912 Fällen mit einer
„Klage vom Mann“ eingereicht.

Für das Elternpaar bedeutet die Scheidung die „Beendigung der Paarbeziehung unter Aufrechterhaltung der
Beziehung der ehemaligen Partner als gemeinsame Eltern, sowie die Aufrechterhaltung und Gestaltung der Vater-
Kind und Mutter-Kind-Beziehung unter veränderten Rahmenbedingungen“. (Zartler 2004: S 29). Die
Veränderungen auf den unterschiedlichen Ebenen sind eng miteinander verbunden und beeinflussen
sich gegenseitig. Besondere Herausforderung dabei ist, sich auf der Ebene der Paarbeziehung
emotional zu distanzieren und trotzdem auf der Ebene der Elternbeziehung sachlich und kooperativ
zu agieren und partnerschaftliche Verantwortung zu übernehmen (Kaslow 2001). Die Realisierung
dieser Aufgaben verlangt ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungsfähigkeit
seitens der Eltern (ebd.).

5.1. DER KONFLIKTHAFTE NACHTRENNUNGSPROZESS

Der überwiegende Teil (87%) der Ehescheidungen wird mit gegenseitigem Einverständnis getroffen.
Diesem steht allerdings eine wachsende Zahl von Eltern gegenüber, die ihren Kindern eine oftmals
jahrelang andauernde Stress- und Konfliktsituation abverlangen. Im Jahr 2009 wurden insgesamt
26%8 aller Scheidungsverfahren mittels einer Klage eines Elternteils eingereicht (Demographisches
Jahrbuch 2009: 254), was ein, zumindest anfänglich, strittiges Scheidungsgeschehen vermuten lässt.
Bezogen auf die Gesamtanzahl der Kinder, die von Ehescheidungen in Jahr 2009 betroffen waren
(2009: 20.619), bedeutet dies, dass etwa 5.361 Kinder von einem „Elternkonflikt vor Gericht“ in
irgendeiner Weise betroffen waren.

Das Forschungsfeld zum Thema „konfliktreiches Nachtrennungsgeschehen“, besonders hinsichtlich
Entstehungsbedingungen, Charakteristika, Folgen und Bewältigungsstrategien ist im deutschen
Sprachraum bislang nur fragmentarisch erfasst. Im Folgenden werden theoretische Modelle und
relevante Erkenntnisse der aktuellen Forschung über strittige Elternsysteme dargestellt.

5.1.1. Entstehungsfaktoren und Charakteristika

Häufige Konfliktthemen, wie Kommunikationsprobleme, unterschiedliche Vorstellungen über Kindererziehung
und Diskrepanzen in der Einteilung der Finanzen, sind oftmals während der intakten Familie schon
vorhanden und beeinflussen darüber hinaus den weitere Nachscheidungsprozess (Walper 2011: 29).
Jörg Fichtner (2011; In: Walper 2011: 43f) identifizierte in seiner Studie „Kinderschutz bei hochstrittigen
Elternschaft“ (Fichtner 2010) drei Bereiche, anhand derer Konflikthaftigkeit annähernd „charakterisiert“
werden kann. Als (1) Persönlichkeitsmerkmale identifizierte er eine „geringe Offenheit für neue Erfahrungen“
und eine „geringe Verträglichkeit“ im Sinne von Misstrauen, kritischer Haltung und Unnachgiebigkeit,
die für hochstrittige Eltern bezeichnend sind. Die (2) Interaktion zwischen den Eltern ist in starkem
Maße abhängig von der erlebten „Selbstwirksamkeit in der Beziehung“, dabei konnte Fichtner
nachweisen, dass der eigene Gestaltungsspielraum in der Beziehung von strittigen Eltern als äußerst
eingeschränkt erlebt wird. Darüber hinaus ist die Interaktion geprägt von Schuldzuweisungen an die
Ex-Partner, besonders hinsichtlich der Beschreibung des Konfliktverhaltens der/des Ex-PartnerIn.
Als ebenso bedeutsam erwiesen sich (3) externe Faktoren wie die „Anhängigkeit von Umgangs- oder
Sorgerechtsverfahren“, die „Kontinuität der Besuchsregelung“ oder das „Hinzuziehen einer anwaltlichen
Vertretung“. Bezogen auf soziodemographische Merkmale konnten keine einheitlichen Effekte von
Bildung, Einkommen, Herkunft oder kulturellen Hintergrund festgestellt werden.

Peter S. Dietrich und Stephanie Paul (2006) wählen eine psychologischen Herangehensweise für die
Erklärung der Entstehungsfaktoren von konflikthaften Elternsystemen. Sie beschreiben mangelnde
Bewältigungsfähigkeiten, die aufgrund von Ängsten, in denen die Scheidung als bestehende Bedrohung
wahrgenommen wird, entstehen. Diese Ängste induzieren den Einsatz von spezifischen
Abwehrmechanismen, wie z.B. die Verdrängung positiven Erlebens mit dem Ex-Partner, Projektion eigener
Gefühle wie Aggression auf den Partner und Rationalisierungen, also Scheinbegründungen gegenüber
Richtern und Anwälten, um tatsächliche Intentionen zu verbergen. Wesentlich erscheint auch die
Zuschreibung stabiler, globaler und rein negativer Persönlichkeits- und Verhaltensmuster an den Ex-
Partner, gepaart mit Schuldzuweisung für den Konflikt auf den Ex-Partner (ebd.). Die von

Feindseligkeit geprägten Interaktionsformen bilden wegen ihrer hohen subjektiven Bedeutung eine
wesentliche Grundlage für die Konflikteskalation. Auffallend ist auch eine „asymmetrisch gestörte
Kommunikationsform“ zwischen den Partnern, in der die Streitpartner ihre Reaktionen als von der
anderen Seite verursacht ansehen. Im Kommunikationsstil wird die Inhaltsebene durch die
Beziehungsebene ersetzt, d.h. der Beziehungsaspekt rückt an Stelle der sachlichen Ebene in den
Vordergrund, die Eltern erleben sich als „konkurrierend“. Teilweise beruhen die mangelhaften
Konfliktmanagementkompetenzen auch auf während der Ehe bestehenden dysfunktionalen
Kommunikationsmustern (ebd.).

5.1.2. Mechanismen der Konfliktdynamik

Ulrich Alberstötter (2006: S 32ff) hat basierend auf seinen praktischen Erkenntnissen ein dreistufiges
Eskalationsmodell für Scheidungskonflikte ausgearbeitet:

Stufe 1 ist charakterisiert durch eine zeitweilige Verhärtung der Positionen und vorübergehend
polarisiertem Denken, das sich in verbalen Angriffen und Schuldzuweisungen ausdrückt. Entsteht
bei den Eltern der Eindruck, dass Reden nichts mehr hilft, folgen Taten, wie z.B. das Nicht-
Einhalten von Vereinbarungen hinsichtlich der Besuchsregelung, die weitere Folgehandlungen nach
sich ziehen. Positives Element dieser Phase ist ein gemeinsamer Konsens der Eltern, wie z.B. eine
„gute Beziehung zum Kind entwickeln“, oder das „Wohl des Kindes“ als gemeinsamer Nenner,
sowie eine Trennung von „Paar- und Elternebene“. Aufgrund des generellen „good will“ haben
Eltern auf diesem niedrigen Konfliktniveau gute Chancen auf eine erfolgreiche Bewältigung des
Konflikts.

Auf Stufe 2 des Konfliktniveaus nimmt der Streit an Schärfe zu, auch hinsichtlich der „involvierten
Personen“. Der Konflikt wird zum chronischen Dauerzustand mit Phasen hoher Beschleunigung
und zeitlicher Verdichtung von Konfliktereignissen. Das Konfliktgeschehen gewinnt an Dramatik
durch Emotionalisierung der Geschichten, bezeichnend für diese Phase ist eine hohe Intensität
wechselseitiger Ablehnung und Verletzungen. Das Verhalten des Ex-Partners wird häufig aus dem
sozialen Zusammenhang herausgetrennt (Dekontextualisierung) und als unveränderliche individuelle
Eigenschaft festgelegt. Durch das Einbeziehen anderer Personen wird Öffentlichkeit hergestellt, die
der Bloßstellung des Ex-Partners dient. Um das Konfliktgeschehen entstehen komplexe Kraftfelder, die
gegeneinander wirken und in denen infizierte Dritte, die oftmals aus den Herkunftsfamilien und aus

dem Freundeskreis kommen, zu „moralischen Richtern“ gemacht und für die eigenen Zwecke
„instrumentalisiert“ werden.

Die dritte Stufe des Eskalationsmodells ist charakterisiert durch extreme Gefühle wie Verzweiflung
und Hass und eine radikale Distanzierung vom anderen Elternteil. Im Beziehungskrieg sind die
Eltern an einen „point of no return“ gekommen, die Schädigung des Gegners wird zunehmend
wichtiger als der eigene Nutzen. Mittels „mächtiger Geschichten“ versuchen die Eltern Wahrheiten
zu platzieren und Stimmung gegen den Gegner zu machen. Strukturelles Merkmal dieser „mächtigen
Geschichten“ ist die „Bipolarität“, in der das Selbst als „passives, gutes Opfer“ und der Gegner als
„aktiver, böser Täter“ dargestellt wird. In diesem „unerbitterlichen Vernichtungskrieg“ wird auf beteiligte
Dritte keine Rücksicht mehr genommen, insbesondere Kinder werden „instrumentalisiert“ und zur
„Treue verpflichtet“. Über teils bewusste, teils unbewusste Programmierung, die darauf abzielt, die
Liebe des Kindes zum anderen Elternteil zu zerstören und diesen aus dem Leben des Kindes
auszuschließen, werden Kinder aktiv in den Konflikt involviert. Für professionelle Berater besteht
die Gefahr in den „Sog“ der mächtigen Geschichten zu geraten und ebenfalls von den Streitparteien
als Mitstreiter funktionalisiert zu werden.

Das dreistufige Eskalationsmodell von Alberstötter leistet einen wertvollen Beitrag für das
Verständnis und die Einschätzung konflikthafter Nachtrennungsprozesse, vor allem auch im
Hinblick auf Hilfe und Unterstützung durch angemessene professionelle Beratung.

5.1.3. Folgen der Elternkonflikte

Die interagierenden, intrapsychischen und interpersonalen Faktoren, welche das Konfliktniveau und
somit die Scheidungsverläufe mitbestimmen, sind äußerst komplex. Veränderungs- und
Entwicklungsaspekte vollziehen sich abhängig von den elterlichen Anpassungskompetenzen und den
erfolgreich bewältigten Übergang von der Paarbeziehung zur kooperativen Elternbeziehung. Sowohl
für betroffene Kinder als auch für Eltern ergeben sich daraus verschiedenartige, wenig vorhersagbare
Folgen. Das Spektrum reicht von Familien, die sich in ihrer neuen Lebenssituation rasch und gut
zurechtfinden und Konflikte einvernehmlich lösen, bis hin zu eskalierenden Konflikten, die jahrelang
andauern. Bei hochstrittigen Familientrennungen zählen sowohl die Eltern als auch die Kinder zu
den „Verlierern“ des Konflikts. So zeigen Elternteile, die mit der Situation nicht zurechtkommen,
eine deutlich erhöhte Neigung zu Depressionen und antisozialem Verhalten, ebenso zu

Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch und körperliche Erkrankungen (Fthenakis 2008: 42). Studien
zufolge gehörte ein Jahr nach der Scheidung ein Drittel aller betroffenen Männer und Frauen dieser
Gruppe an, wobei der Anteil der Männer überwog. Mehrere Jahre nach der Trennung reduzierte sich
dieser Anteil auf 10% der Gesamtgruppe (ebd.). Darüber hinaus besteht ein direkter Zusammenhang
zwischen dem hohen Konfliktniveau einer Trennung und einer geringen Zahlungsmoral des
Unterhalts. Erschwert wird die finanzielle Situation durch die hohen Kosten von
Familiengerichtsverfahren. Der geringe Spielraum, der den betroffenen Eltern bleibt, kann zu
sozialer Isolation führen (Schneider et. al. 2001).

Extensive Konflikte der Eltern gefährden die langfristige Beziehung zwischen Eltern und Kindern.
Kinder deren Eltern sich in einem strittigen Nachtrennungsprozess befinden, wenden sich im
Erwachsenenalter häufig von beiden Eltern ab (Neff 2004: 108). Schon weit früher reagieren Kinder,
indem sie sich sowohl von Mutter als auch vom Vater emotional zurückziehen. Bemerkenswert ist,
dass diese Reaktionen festgestellt werden konnten, unabhängig davon, ob das Kind in die Konflikte
involviert war oder nicht (ebd.)

5.2. DIE NACH-SCHEIDUNGS-SITUATION FÜR DEN VATER

Sowohl die Scheidungsursachen als auch der damit eng zusammenhängende Verlauf des
Scheidungsprozesses erweisen sich als zentrale Indikatoren für die Bewältigung und die
Neuorientierung in der Lebenssituation nach der Trennung. In der vom Österreichischen Institut für
Familienforschung durchgeführten Studie über den Kontaktabbruch der Vater-Kind-Beziehung (Tazi-Preve
2007: 100ff) werden die Ergebnisse von qualitativen Untersuchungen, die sich mit dem subjektiven
Befinden nicht sorgeberechtigter Väter auseinandersetzen, zusammengefasst: Dabei kommt deutlich
hervor, dass Väter oftmals das Gefühl der Enttäuschung und der Bedeutungslosigkeit wahrnehmen,
auch Unsicherheit hinsichtlich der Rolle als Vater. Als schwierig erleben sie die Situation, lediglich
den Status eines Besuchers einzunehmen, der im Leben der Kinder eine untergeordnete Rolle spielt,
wenig Einfluss auf die kindliche Entwicklung hat und nicht mehr aktiv an der Erziehung der Kinder
beteiligt ist. Die Handlungsmöglichkeiten des nicht-sorgeberechtigten Vaters sind maßgeblich von
der aktuellen Rechtslage abhängig und gerade hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen fühlen sich
Väter häufig benachteiligt. Viele nicht-sorgeberechtigte Väter erleben die Scheidung nicht nur als
räumliche Trennung, sondern als Verlust des Kindes, und „zwar unabhängig davon, ob das Kind im Rahmen
der Besuchsregelungen weiter gesehen werden kann oder nicht.“ (Figdor 2004: 172f) Durch die Einbuße der

erzieherischen Verantwortung entspricht die Situation des Vaters dem eines „großen Bruders“, dem die
Mutter das Kind zur Aufsicht auch nur dann „leiht“, wenn er ihre Anordnungen zu erfüllen bereit ist
(ebd.). Diese Abhängigkeit der Väter ist ein „Faustpfand in der Hand der Mütter, gegen alle möglichen
Aktivitäten, die Väter unternehmen“ (Figdor 2007: 65). Das Sorgerecht der Mutter, deutet auf ungleiche
Machtverhältnisse zwischen den Eltern hin, selbst vor Gericht haben Väter geringe Chancen, in
Sorge- und Besuchsrechtsbelangen Recht zu erhalten (ebd.).

Als wichtigster Indikator für das Engagement nicht-sorgeberechtigter Väter gilt die Qualität der
elterlichen Beziehung (Amato & Gilbreth 1999). Einen bedeutenden Einflussfaktor auf die Qualität der
elterlichen Beziehung stellt die Obsorge beider Eltern dar. Väter mit gemeinsamer Obsorge haben
generell häufiger Kontakt zu ihren Kindern und zeigen ein vermehrtes Engagement und
Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder (Selzer 1991a; Proksch 2002; Madden-Derdich 2000;
Barth-Richtarz & Figdor 2008). Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass Eltern mit gemeinsamer
Obsorge sogar häufiger von einer Verminderung des Konfliktniveaus berichten als Eltern mit
alleiniger Obsorge (Barth-Richtarz & Figdor 2008: 117).

5.3. DIE BEDEUTUNG DER VATERENTBEHRUNG FÜR DAS KIND

Eine Scheidung bzw. Trennung der Eltern bedeutet nicht zwangsläufig negative Konsequenzen für
die Entwicklung des Kindes. Kinder erholen sich von kritischen Lebensereignissen relativ rasch,
vorausgesetzt dabei wird allerdings, dass Kinder trotz der Trennung eine stabile Beziehung zu beiden
Elternteilen aufbauen können und keiner langwierigen Konfliktsituation ausgesetzt werden
(Fthenakis 2008: 53). Die Realität zeigt, dass lediglich ein Viertel bis ein Drittel der Kinder nach der
Trennung engen oder regelmäßigen Kontakt zu ihren Vätern haben, bei einem ebenso großen Anteil
wurde der Kontakt überhaupt abgebrochen (Max Haller 1996: 87). Mütter, deren Kinder wenig bis
keinen Kontakt zu ihren Vätern haben, berichten deutlich häufiger von persönlich-sozialen
Problemen ihrer Kinder, wie Lernstörungen, Aggressivität oder Einsamkeitsempfinden (ebd.). Die
meisten psychosozialen Probleme zeigten sich jedoch bei Kindern, deren Mütter mit dem häufigen
Vater-Kind-Kontakt unzufrieden waren (King & Heard 1999: 393).

Aus psychologischer Sicht deutet Helmuth Figdor (2007: 40ff) auf die Folgen der Vaterentbehrung
hin: Der reale Verlust der Vaters bedeutet für Buben, dass sie einen Teil ihrer Identität verloren haben
und darüber hinaus auch in Zukunft ohne verfügbares Identifizierungsobjekt auskommen müssen.

Ähnlich geht es Mädchen, die künftig auf die Liebe eines männlichen Erwachsenen verzichten
müssen. Durch die Entbehrung des Vaters entsteht zwangsläufig eine höhere Konfliktbelastung der
Beziehung zur Mutter, welche sich in vermehrten Auseinandersetzungen, depressiven
Verstimmungszuständen, Schulproblemen und körperlichen Symptomen äußern kann.
Konfliktreiche Trennungen führen bei Kindern oftmals zu Loyalitätskonflikten, welche die
Schuldgefühle des Kindes vergrößern und das Selbstwertgefühl des Kindes massiv belasten.

Ulrike Zartler und ihr Team (2004: 167) führten im Rahmen ihrer umfangreichen Untersuchung zum
Thema Scheidungserleben von Kindern, Frauen und Männern zahlreiche qualitativen Interviews mit
Kindern von nicht-sorgeberechtigten Vätern durch. Die Frage, wie Kinder ihrer Beziehung zum
Vater erleben führte zu folgenden Erkenntnissen: Obwohl fast alle Kinder 14-tägigen (hauptsächlich)
Wochenendkontakt zu ihren Vätern hatten, vermuten jene Kinder, die ihre Beziehung zum Vater
negativ beschreiben väterliches Desinteresse als Ursache für die geringe Kontakthäufigkeit. Eine
unsichere und instabile Beziehung zum Vater wird eher dann erlebt, wenn während der
gemeinsamen Zeit mit dem Vater wenig Unternehmungen und Freizeitbeschäftigungen stattfinden und die
Kontakte unregelmäßig erfolgen. Je mehr Zeit Väter mit ihren Kindern verbringen, desto eher
beteiligen sich Väter an Alltagsroutinen und Erziehungs- bzw. Kontrollfunktionen. Zwei Drittel der
befragten Kinder sind mit der Besuchsregelung unzufrieden und würden sich gerne mehr bzw.
exklusiveren Kontakt zu ihren Vätern, ohne die Anwesenheit der Geschwister oder der neuen
Partnerin, wünschen. Als wichtigster Indikator für die Beziehungsqualität ist für die Kinder das
Gefühl, dem Vater wichtig zu sein und von ihm geliebt zu werden, gemeinsame Aktivitäten und
Unterstützung seitens des Vaters übernehmen dabei eine zentrale Funktion.

6. RECHTLICHE SITUATION ZUR OBSORGE BEIDER ELTERN

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Einstellung gegenüber elterlicher Erziehungsverantwortung
und der Bedeutung beider Eltern für die gesunde Entwicklung des Kindes grundlegend gewandelt. In
den 70er Jahren war die Alleinsorge eines Elternteils normativ, da man grundsätzlich davon ausging, dass
Kinder nach einer Scheidung bzw. Trennung mit einem Elternteil, vorwiegend der Mutter,
zusammenleben. In der wissenschaftlich fundierten, herausragenden Bedeutung der Mutter-Kind-
Beziehung gründete die rechtliche Verankerung der Schutzwürdigkeit der Ein-Eltern-Familie.
Ergebnisse aus Forschungsprojekten der 80er und 90er Jahre fokussierten die Bedeutsamkeit

des Vaters für die Entwicklung des Kindes. Dies führte in fast allen europäischen Ländern zu
grundlegenden Reformen der Gesetzeslage.

In Österreich wurde die Obsorge beider Eltern nach der Scheidung mit dem Kindschaftsrechts-
Änderungsgesetz 2001 gesetzlich verankert. Leitender Gedanke der Neuregelung war, dass „die
Aufrechterhaltung ausreichend persönlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, für
die weitere Entwicklung des Kindes von besonderer Bedeutung ist“ und eine „richtig verstandene, gemeinsame
Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern auch im Falle einer Trennung der Eltern die ideale Lösung wäre“
(KindRÄG 2001 286 BlgNR 21. GP 91).

Demnach bleibt die Obsorge beider Eltern nach erfolgter Scheidung weiterhin aufrecht. Dem
Gericht ist eine Vereinbarung darüber vorzulegen, wo sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. (§
177, 177a,b ABGB) Der hauptsächliche Aufenthaltsort („Hauptwohnsitz“) bezeichnet jenen
Haushalt eines Elternteils, in dem sich der Schwerpunkt des Lebens, der Lebensmittelpunkt des
Kindes befindet (Ferrari & Hopf 2001: 71). Können sich die Eltern nicht über den
Lebensmittelpunkt des Kindes einigen, so hat das Gericht von Amts wegen zunächst eine gütliche
Einigung zu versuchen und ansonsten einen Elternteil – wie nach der alten Rechtslage – mit der
Alleinobsorge zu betrauen (§ 177a, Abs 1 ABGB). Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil die
alleinige Obsorge beantragt, „so hat das Gericht, wenn es nicht gelingt eine gütliche Einigung herbeizuführen,
nach Maßgabe des Kindeswohles einen Elternteil allein mit der Obsorge zu betrauen“ (§ 177a, Abs 2 ABGB).

Die Obsorge für ein uneheliches Kind, wie es bei Nichtehelicher Lebensgemeinschaften der Fall ist,
kommt allein der Mutter zu (§ 166 ABGB). Die Kindeseltern können gemeinsam vereinbaren9, dass
sie künftig beide mit der Obsorge betraut werden (§ 167 ABGB).

9 Im Februar 2011 kam es nach der Klage eines nichtehelichen Vaters zu dem Beschluss des Europäischen Menschengerichtshofes
(EMGR), dass das Sorgerecht eines nichtehelicher Vaters nicht von der Zustimmung der Mutter abhängig sein darf. Besonders die
Vorschrift des ABGB, dass „eine gerichtliche Prüfung der Frage, ob ein gemeinsames Sorgerecht für ein uneheliches Kind im Kindeswohlinteresse liegt,
von der Zustimmung der Mutter abhängig machen, hält das Gericht für eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes“ (Focus Familienrecht. Aktuelle
Urteile im Brennpunkt. http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2011/02/emgr-auch-das-osterreichische.html (Abgerufen am
7.3.2011):

Jedem nicht-sorgeberechtigten Elternteil steht ein Besuchsrecht zu (§148 iVm § 178 ABGB). Das
Besuchsrecht ist allgemein als Grund- und Menschenrecht anerkannt und dient der Aufrechterhaltung der
persönlichen Beziehung mit dem Kind, damit eine gegenseitige Entfremdung hintangehalten werden
kann (Mottl, In: Zartler 2004: 319).

Einen umfangreichen und ausführlichen Befund über Obsorge beider Eltern legte Judith Barth-
Richtarz (2008: 113ff) im Rahmen ihrer Dissertation vor: Als eine der wichtigsten Aussagen geht aus
der empirischen Untersuchung hervor, dass bedeutsame Unterschiede in den
Entwicklungsbedingungen von Kindern festzustellen sind, abhängig davon, ob die Kinder unter den
Bedingungen der Obsorge beider Eltern oder der alleinigen Obsorge eines Elternteils aufwachsen.
Zwei zentrale Ergebnisse der Studie sind dabei hervorzuheben: Einerseits konnte eine Milderung des
Konfliktklimas zwischen den Eltern im Falle einer Obsorge beider Eltern festgehalten werden, und
andererseits konnte bei Obsorge beider Eltern die Fortsetzung einer intensiven Beziehung der Kinder zum
getrennt lebenden Elternteil beobachtet werden. Eltern mit gemeinsamer Obsorge erleben
gegenseitige die Kooperation und Verständigung als signifikant besser als Eltern mit alleiniger
Obsorge. Kinder aus Familien mit Obsorge beider Eltern sehen den getrennt lebenden Elternteil
signifikant häufiger, d.h. täglich bis mehrmals pro Woche, zumindest einmal unter der Woche und
zwei Wochenenden im Monat, als Kinder mit alleiniger Obsorge eines Elternteils.

7. METHODOLOGIE, METHODEN & VORGEHENSWEISE

7.1. FORSCHUNGSFRAGE, METHODOLOGIE & FORSCHUNGSINTERESSE

Für die Bearbeitung der Forschungsfrage: „Wie erleben Väter während eines konfliktreichen
Nachtrennungsprozesses ihre Chancen für einen kontinuierlichen und
verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kindern?“ wurden folgende Subforschungsfragen
herausgearbeitet:

.
Welche Handlungsstrategien können im konflikthaften Nachtrennungsprozess identifiziert
werden?
.
Wie beeinflussen die Handlungsstrategien der Beteiligten das strittige Nachscheidungsgeschehen?
.
Wie erleben Väter aufgrund der Konfliktlage den Umgang mit ihren Kindern?
.
Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Väter?

Für die Forschungsarbeit wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, der vorwiegend in der
handlungstheoretischen Orientierung des Forschungsprojekts gründet. Das Ziel der Studie besteht
wesentlich darin, aus den gewonnenen Daten eine Theorie zu generieren. Dabei steht im
Vordergrund, die Handlungsstrategien, Intentionen und Ziele der Interviewpartner und der indirekt
beteiligten Personen in Bezug auf das strittige Nachscheidungsgeschehen, spezifisch aus der Sicht
betroffener Väter, zu identifizieren. Darüber hinaus geht es darum, mögliche Zusammenhänge ihres
strategischen Handelns herauszufinden und diese in Beziehung zueinander zu setzen, sodass die
Prozesse, die zu einem bestimmten zentralen Phänomen führen, erklärt werden können. Primär steht
das subjektive Erleben der Väter während der Zeit nach der Scheidung bzw. Trennung im Fokus der
Betrachtungsweise.

Entsprechend den Anforderungen der Forschungsarbeit habe ich mich für das Arbeiten mit dem
Forschungsstil der Grounded Theory (GT) entschieden, da dieser explizit das Ziel verfolgt,
gegenstandsverankerte Theorien des zwischenmenschlichen Handelns zu generieren.

Als geeignete Erhebungsmethode wurde das narrative Interview ausgewählt, weil die Fragestellung des
Projekts sehr persönliche Erfahrungen der Interviewpartner behandelt. Dabei ist davon auszugehen,
dass die persönlichen Erfahrungen der Interviewpartner erst durch die spezifische Erzähldynamik
wieder in Erinnerung kommen. Die offene Form des Erzählens ermöglicht es zusätzliche
Informationen, wie spezifische und individuelle Probleme der Befragten zu gewinnen, die über
standardisierte Befragungen verborgen bleiben.

Einschränkend möchte ich an dieser Stelle vermerken, dass die Forschungsfrage die gesamte
Nachtrennungsthematik aus einem sehr engen Blickwinkel betrachtet. Dies hat einerseits den Vorteil,
dass eine ausführliche und profunde Analyse der spezifisch väterlichen Sichtweise dargestellt werden
kann, welche die derzeit nur fragmentarisch vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse mit
aufschlussreichen Ergebnissen ergänzen bzw. erweitern könnte, andererseits werden bestimmte
wesentliche Aspekte des Themenbereichs von vornherein ausgeschlossen, wie z.B. die Sichtweise der
Mutter oder die Auswirkungen der strittigen Scheidung auf die Kinder.

7.2. DATENERHEBUNG – DAS NARRATIVE INTERVIEW

Das narrative Interview ist eine spezifische Form des offenen Interviews, die sich Ende der 1970er
Jahre und Anfang der 1980er Jahre in Deutschland entwickelt hat. Zu seinen wichtigsten Vertretern
zählen Fritz Schütze und der „Arbeitskreis der Bielefelder Soziologen“. Mit der Entwicklung des
narrativen Interviews ist eine Datenerhebungsmethode entstanden, in der InterviewpartnerInnen ihre
alltäglichen kommunikativen Fähigkeiten entfalten können und komplexe Sachverhalte der sozialen
Wirklichkeit in Form einer Geschichte erzählen können. Mittels eines erzählgenerierenden Stimulus
werden die GesprächspartnerInnen dazu veranlasst, spontane Stegreiferzählungen zu thematisierten
Forschungsfragen zu erzeugen.

Durch die Dynamik des Erzählvorgangs soll die in die Gegenwart transportierte Aufschichtung von
Erfahrungen wieder verflüssigt werden (Glinka 1998: 9). Am Anfang des Interviews steht eine
Erzählaufforderung (Einstiegsfrage), welche die Befragten zu einer Haupterzählung veranlassen soll.
Während der Haupterzählung sollen die Interviewpartner werden unterbrochen noch gelenkt

werden, weil, so Schütze, die Erzählung durch im Interview wirksame Erzählzwänge gesteuert wird
(Schütze 1983). Erst wenn der Befragte die Stegreiferzählung durch die Koda (z.B. „Das war’s“)
beendet, soll der Interviewer mit dem Nachfragen beginnen. Schütze unterscheidet Immanente
Nachfragen, die sich direkt auf das vorher Erzählte beziehen und Exmanente Nachfragen, die sich die
Sachverhalte beziehen, die von Interviewpartner zunächst nicht explizit angesprochen wurden, aber
dem/der InterviewerIn aus bestimmten Gründen wichtig erscheinen. In der abschließenden
Bilanzierungsphase soll das bisher Erzählte zusammengefasst und bewertet werden. Der/die
InterviewerIn versucht einen „Bogen“ über das gesamte Interview zu spannen und dann dem
Befragten zur Bewertung und Bilanzierung zu übergeben. Der Befragte erhält dadurch die
Möglichkeit zusätzliche Erklärungen einzubringen (kommunikative Validierung).

7.3. DATENAUSWERTUNG - GROUNDED THEORY

Der Forschungsansatz der Grounded Theory (GT) wurde in den 1960er Jahren von Anselm Strauss
und Barney Glaser in den USA entwickelt und basiert auf der Theorie des symbolischen
Interaktionismus. Prinzipien jeder Untersuchung nach der GT sind das zyklische Forschen, das
theoretische Sampling und vor allem das theoretische Kodieren, d.h. Textstellen des transkribierten
Datenmaterials werden als Indikatoren für zugrunde liegende Phänomene aufgefasst – diesen
Textstellen werden Kodes zugeordnet, die auf Phänomene des untersuchten Bereichs verweisen. Die
Kodes werden zu Kategorien zusammengefasst, deren Dimensionen und Verbindungen
untereinander in weiterer Folge herausgearbeitet werden, sodass ein komplexes Beziehungsnetz
entsteht, das schließlich in eine Theorie über einen bestimmten Gegenstandsbereich münden soll.
Ziel ist also nicht die Deskription der erhobenen Daten, sondern das Schließen auf allgemeinere
Gesetzeszusammenhänge aus den Daten.

Bei der Entwicklung einer Grounded Theory, sinngemäß einer gegenstandsverankerten bzw. –
begründeten Theorie, ist nicht nur die enge Verbindung zwischen Theorie und Datenmaterial
entscheidend, auch der Forscher selbst ist als generierendes Instrument im Forschungsprozess zu
sehen. Wesentliche Anforderungen an den Forscher sind neben Offenheit und Kreativität, ein hohes
Maß an Flexibilität, die es dem Forscher ermöglichen seine Vorannahmen zu durchbrechen,
Kategorien treffend zu erkennen und zu bezeichnen, immer wieder eine neue Ordnung herzustellen,
sowie Fragen und Vergleiche anzustellen und nicht zuletzt die bedeutende Fähigkeit zur Selbst-
Reflexion (Strauss /Corbin 1996: 12ff.).

7.4. KODIERVERFAHREN DER GROUNDED THEORY

Im Folgenden werden die spezifischen Charakteristika der Grounded Theory, das Kodierparadigma,
nach dem die vorliegenden Daten ausgewertet wurden und die Prinzipien des Theoretischen Samplings
kurz dargestellt, um den theoretisch-methodischen Hintergrund für das Entstehen unserer Theorien
nachvollziehbar zu machen.

7.4.1. Offenes Kodieren

Am Beginn jedes Kodierprozesses steht das offene Kodieren, neben dem grundlegenden Zweck, die
Forschungsarbeit zu eröffnen, dient das offene Kodieren dem Konzeptualisieren und Kategorisieren
von Daten. In einer sehr genauen Satz für Satz- oder Zeile für Zeile-Analyse werden die Daten
aufgebrochen, einzelne Teile und kleine Sequenzen werden herausgehoben und mit einem Namen,
einem Kode, versehen. Im Verlauf des Kodierens werden anfänglich eher In-vivo-Kodes, natürliche
Kodes, benannt, die sehr nahe am Datenmaterial liegen. Im weiteren Verlauf der Analyse werden
diese Kodes zunehmend abstrahiert und zu Kategorien und Konzepten zusammengefasst. Dem
Forscher wird das offene Kodieren erleichtert, indem er immer wieder eine Reihe von Fragen zu
Ausdrücken, Handlungen, Sätzen des Datenmaterials stellt und kontinuierlich Vergleiche anstellt.
Das Entdecken von Kategorien und das Erkennen von deren Eigenschaften und Dimensionen
bilden die Grundlage für die weitere Vorgehensweise, in der Beziehungen zwischen Kategorien und
Subkategorien hergestellt werden können (Strauss/Corbin 1996: 43ff.).

7.4.2. Axiales Kodieren

Während beim offenen Kodieren die Daten aufgebrochen und zerlegt werden, folgt beim axialen
Kodieren das erneute Zusammenfügen der Daten in Form eines Bedingungengeflechts. Das Verbinden
von Kategorien und Subkategorien wird auf der Grundlage des paradigmatischen Modells vollzogen, in
dem Beziehungen zwischen Kategorien und Subkategorien in eine kausale Logik gesetzt werden
(siehe Abbildung 1). Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass ursächliche Bedingungen ein
bestimmtes Phänomen auslösen, allgemeine intervenierende Bedingungen des Phänomens auf
handlungs- und interaktionalen Strategien einwirken und diese Handlungen und Interaktionen als
Folge des Phänomens bestimmte Ergebnisse und Konsequenzen bewirken.

Derart entstehen systematische Konstrukte von theoretischen Konzepten, welche die Möglichkeit bieten,
Phänomene erklärend darzustellen. Bestimmte Kategorien gewinnen während des axialen Kodierens
an zentraler Bedeutung und stellen einen Knotenpunkt für andere Kategorien dar. Obwohl offenes
und axiales Kodieren unterschiedliche Vorgehensweisen sind, werden während des Analysierens
beide Modi abwechselnd eingesetzt (Strauss/Corbin 1996: 75ff.).

7.4.3. Selektives Kodieren

Hauptsächliches Merkmal des selektiven Kodierens stellt das Auswählen einer Kernkategorie dar. Als
Schlüsselkategorie definiert sich jene Kategorie, die mit allen anderen Kategorien in Beziehung
gesetzt werden kann, quasi als Phänomen, in das alle anderen Kategorien integriert sind und dadurch
die Kernkategorie als roter Faden in der Konzeptualisierung der Geschichte fungiert. Im Unterschied
zum axialen Kodieren erfolgt das selektive Kodieren auf einer höheren, abstrakteren Ebene.

Es geht darum, Bedingungen für bestimmte Phänomene, die in Bezug zur Schlüsselkategorie stehen
und deren Konsequenzen, intervenierende Bedingungen und Folgen zu erfassen und eine Theorie
um die Schlüsselkategorie herum zu entwickeln. Nachdem ausreichend Bezüge herausgearbeitet
wurden obliegt der Kernkategorie als zentrales Moment der Theorie die primäre Funktion, die
Theorie zu integrieren, zu verdichten und zu sättigen. (Strauss/Corbin 1996: 92ff. und Strauss 1990:
64).

7.4.4. Theoretische Sampling

Wesentlicher Teil des Forschungsprozesses der Grounded Theory ist das theoretische Sampling. Das
Ziehen einer Stichprobe wird durch eine bewusste Auswahl getroffen, welche der Forscher in seinen
einleitenden Überlegungen zum Studienablauf begründet. Die zirkuläre Abfolge von Datensammeln,
Kodieren und Formulieren von Memos bildet das Kernstück der Grounded Theory. Auf Basis von
vorläufigen Konzepten wird entschieden, welche Daten eine bestätigte theoretische Relevanz
(Strauss/Corbin 1996: 148) für die sich generierende Theorie besitzen und dadurch als nächstes in
die Untersuchung aufgenommen werden. Es geht darum, die nach der ersten Phase der
Datenauswertung gebildeten Hypothesen mit neuen Daten zu vergleichen um entweder eine
Bestätigung oder eine Kontrolle der Allgemeinheit der Ergebnisse zu erhalten. Theoretische
Konzepte, die sich als bedeutsam erweisen sind jene, die entweder wiederholt auftauchen, oder ganz

offensichtlich abwesend sind und im Zuge des Kodierverfahrens den Status von Kategorien haben.
Weil die Auswahl der jeweils neuen und ergänzenden Daten und die damit verbundenen
Erwartungen auf einer zielgerichteten Selektion basieren, sollen diese daher detailliert beschrieben
und begründet werden, sodass das Gütekriterium der Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.

7.4.5. Theoretische Sättigung

Die theoretische Sättigung wird durch das parallele Erheben und Analysieren der Daten erreicht.
Unter Sättigung verstehen Glaser und Strauss (2008: 69), dass keine zusätzlichen Daten mehr gefunden
werden können, mit deren Hilfe der Soziologe weitere Eigenschaften der Kategorie entwickeln kann.“

7.5. BESCHREIBUNG DER TEILNEHMER

Für die Durchführung der Studie wurden gezielt Väter gesucht, die sich (1) in einem äußerst
konfliktreichen Nachtrennungsprozess befinden und die sich (2) trotz der schwierigen Lage darum
bemühen, in verantwortungsvoller Weise am Leben ihrer Kinder teilzuhaben.

Die Rekrutierung der Interviewteilnehmer erfolgte eingangs in Form einer Anfrage in einem
Internet-Forum einer Vaterrechtsplattform. Auf diese Aussendung hin meldeten sich zwei Väter, die
sich bereit erklärten mir ihre persönliche Geschichte zu erzählen. Mittels Schneeballprinzip konnten fünf
weitere Interviewpartner rekrutiert werden.

Aus Gründen der Anonymität und Diskretion werden die Interviewpartner in der Folge als
Gesamtgruppe beschrieben:

Die interviewten Väter waren zum Zeitpunkt der Interviews zwischen 29 und 55 Jahre alt, entweder
getrennt oder geschieden von ihren ehemaligen Partnerinnen und hatten zwischen ein und vier
Kinder. Zum Zeitpunkt der Interviews war jeweils die Mutter der Kinder mit dem alleinigen
Sorgerecht betraut. Die Kinder waren zum Zeitpunkt des Interviews im Alter zwischen 10 Monaten
und 24 Jahren, die jüngste Trennung lag 9 Monate, die längste Trennung lag 21 Jahre zurück. Vier
Väter waren nach der Trennung bzw. Scheidung wieder eine neue Lebenspartnerschaft eingegangen,
drei Väter hatten keine neue Lebenspartnerin. Über neue Liebesbeziehungen der ehemaligen
Partnerinnen konnten keine genauen Angaben gemacht werden, lediglich ein Vater erzählte, dass
seine Exfrau mittlerweile wieder geheiratet hatte. Alle Interviewpartner und deren ehemalige

Partnerinnen sind österreichische Staatsbürger ohne Migrationshintergrund, dadurch können
interkulturelle Einflüsse auf den Nachtrennungsprozess ausgeschlossen werden.

Die sieben narrativen Interviews wurden mit besonderem Augenmerk auf ein theoretisches Sampling
zwischen Juli 2010 und Oktober 2010, in der jeweiligen Wohnung des Interviewpartners in
angenehmer Atmosphäre durchgeführt. Andere Personen waren zum Zeitpunkt des Interviews nicht
anwesend. Die Wohnsitze der Väter war auf die Bundesländer Niederösterreich, Steiermark und
Wien verteilt. Die Dauer der Interviews bewegte sich zwischen 1h45min und 2h30min. Die
Interviews wurden als Audiodateien aufgezeichnet, danach nach den Transkribtionsregeln von Ulrike
Froschauer und Manfred Lueger transkribiert (Froschauer/Lueger 2003: 223f.) und anonymisiert
ausgewertet mittels des Kodierverfahrens der Grounded Theory nach Anselm Strauss und Juliet
Corbin.

8. ERKENNTNISSE DER ERHEBUNG

Die nachfolgenden Ergebnisse der Analyse bilden einzig jene Erkenntnisse ab, die sich ausschließlich
aus den Interviews mit den betroffenen Vätern herauskristallisiert haben. Die wiedergegebenen
Beispiele und Zitate stammen ausnahmslos aus diesen Interviews.

8.1. DAS KATEGORIENSYSTEM

Das Kategoriensystem stellt die aus den konkreten Daten der Interviews gewonnenen Ergebnisse der
Analyse als ein, auf abstrahierter Ebene abgebildetes, Theoriemodell dar.

Im Theoriemodell wurde die „Ausgrenzung des Vaters“ als Kernkategorie identifiziert, die weiteren
Kategorien stehen, im Sinne des Kodierverfahrens nach Corbin und Strauss, in funktionaler
Beziehung zur Kernkategorie.

Im Folgenden werden zuerst die ursächlichen Bedingungen für die Ausgrenzung des Vaters, sowie der
Kontext, in dessen Rahmen sich die Ausgrenzung bewegt, erläutert. Darüber hinaus werden die
manifesten Strategien, welche die Ausgrenzung bedingen, sowie die intervenierenden Komponenten und die
Folgen der Ausgrenzung des Vaters ausführlich wiedergegeben.

kategorien_modell 13.jpg
Die grafische Darstellung des Kategoriensystems dient der überblicksmäßigen Veranschaulichung
des Theoriemodells.

Abbildung 2: Graphische Darstellung des Theoriemodells

8.2. DAS ZENTRALE PHÄNOMEN: „AUSGRENZUNG DES VATERS“

Als zentrales, aus den Daten generiertes, Phänomen konnte die Ausgrenzung des Vaters identifiziert
werden. Die meisten Väter, die sich in einer konfliktreichen Nachtrennungsphase befanden,
berichteten, dass das Zusammenleben mit der Partnerin schon vor der Trennung oder Ehescheidung
von Auseinandersetzungen geprägt war. Die Beziehung sei „zum Ende hin“ schon „problematisch“
gewesen, während der Nachtrennungszeit habe sich die Konfliktsituation noch „verhärtet“. Als
Konfliktherde vor der Trennung werden in erster Linie Erziehungsfragen und ein „Auseinanderleben“
der Partner genannt. Nach der Scheidung sind Themen wie die Aufteilung der gemeinsamen Güter, ein

gemeinsames Sorgerecht und das Ausverhandeln der Besuchsregelung hinzugekommen. Gleichzeitig wollen
die Väter auch nach der Scheidung am Leben ihrer Kinder Erziehungsverantwortung übernehmen
und ihnen ein „guter Vater“ bleiben.

Maßgebende Strategie für das Entstehen der Ausgrenzung des Vaters ist die Triangulierung der
Kommunikationsstruktur. Durch die verstärkte Konfliktdynamik zwischen Mutter und Vater ist die
dyadische Kommunikation zwischen Mutter und Vater vorwiegend auf emotionaler Ebene zu
verorten, die eine Kooperation der Eltern in Bezug auf gemeinsames Sorgerecht und
Besuchsvereinbarungen kaum mehr möglich macht. Aus den Daten geht hervor, dass die Väter im
dyadischen Kommunikationsprozess eine asymmetrische Machtverteilung wahrnehmen und sich der
Willkür der Mütter weitgehend ausgeliefert fühlen. In ihrer Bemühung, weiterhin Vater sein zu
können und nicht „zum Besucher degradiert“ zu werden, erleben und empfinden die Väter weitreichende
Benachteiligungen.

Um Unterstützung und Gerechtigkeit zu finden, ziehen sowohl Mütter als auch Väter die „Justiz“10
als potentiellen Entscheidungsträger hinzu. Die Triangulierung des Kommunikationsprozesses führt vielfach
dazu, dass nahezu die gesamte Kommunikation zwischen den Eltern über die „Justiz“ ausgetragen
wird. Die Berichte der Väter zeigen, dass ihnen von Seiten der „Justiz“ kaum Rechte in Bezug auf
das gemeinsame Sorgerecht und die Besuchsregelung zugestanden werden, wenn die Mutter den
Vereinbarungen nicht zustimmt. Gerichtsverfahren und die Erstellung von Gutachten dauern oft
monatelang, während dieser Zeit ist dem Vater kein Kontakt zu seinem Kind gestattet. Das bedeutet,
dass Väter, die trotz einer strittigen Trennung am Leben ihrer Kinder weiterhin teilhaben wollen,
sowohl durch die Kommunikationsbarriere zwischen Vater und Mutter, als auch durch die
mangelnde Unterstützung seitens der „Justiz“ nachhaltig ausgegrenzt werden.

10 Die vereinfachte Bezeichnung „Justiz“ inkludiert alle öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Dienst agierende Personen, die
eine potentielle Hilfestellung und Unterstützung der Mütter und Väter leisten können. Dazu zählen Jugendämter, Gutachter,
Familienberatungsstellen, Jugendwohlfahrt, Anwälte und Gerichte sowie Scheidungsberatung und Mediation.

Faktoren, welche darüber hinaus die Ausgrenzung des Vaters außerhalb der Mutter-Vater-Justiz-
Triade beeinflussen, sind nahestehende Bezugspersonen, neue Liebesbeziehungen und die ökonomische
Gesamtlage der Familie.

Die Folgen der Ausgrenzung sind vorrangig in den Bereichen der Entfremdung zwischen Vater und Kind,
psychischer und finanzieller Belastung und einer „Never-give-up“ Haltung des Vaters zu verorten.

8.3. TRIANGULIERUNG DER KOMMUNIKATIONSSTRUKTUR

Im Verlauf des Nachtrennungsprozesses wurde bei allen Interviewpartnern die dyadische
Kommunikation mit der Mutter um das Element der „Justiz“ erweitert. Unter dem
zusammenfassenden Begriff „Justiz“ sind alle beratenden und entscheidungsbefugten öffentlichen
Einrichtungen und im staatlichen Bereich tätigen Personen inkludiert, an die sich Eltern bei
Scheidungen, in Erwartung auf Beistand, wenden können. Bei allen Interviewpartnern kam es zu
einer durch „den Sog der Entwicklungen nicht zu verhindernden“ mehrfachen und wiederholten
Konsultation von Beratern, Gutachter, Jugendämtern, Anwälten oder Gerichten. Durch das
Hinzuziehen der „Justiz“ erwarten sich Väter vorwiegend Unterstützung und Gerechtigkeit, hinsichtlich
eines gemeinsamen Sorgerechts und der Festlegung und Einhaltung von Besuchsregelungen. Sie
wenden sich erst dann an die „Justiz“, wenn ihnen die aktive Teilhabe am Leben ihrer Kinder durch
die Mutter oder andere Personen verwehrt oder verhindert wird.

„…da ist ein Termin wegen […] (Anm.: der Krankheit) ausgefallen und meine Bitten, dass man den
Termin auf Sonntag verschiebt, die sind einfach ignoriert worden, die ersten zwei Mal. Ich hab‘ sie (Anm.:
die Mutter) dann per email gebeten, weil am Telefon, da hebt sie nicht ab. […] wieder nach zwei mails
hab‘ ich dann eine Antwort erhalten, dass das Verschieben nicht geht, weil die […] (Anm.: das Kind)
noch immer krank ist. Dabei war das ja schon der nächste Besuchstermin. Der ist dann quasi wieder
ausgefallen. Dann hab‘ ich wieder ein mail geschrieben, dass wir den Termin nachholen und dann noch
eins. Da ist wieder keine Reaktion gekommen. Und wie da keine Reaktion gekommen ist, da sind ja
schon Wochen vergangen gewesen und ich hab‘ die […] (Anm.: das Kind) nicht gesehen, da bin ich dann
zu einem Rechtsanwalt gegangen und hab‘ mich erkundigt, was man da machen kann.“ (Interview 3; Z:
212)

8.3.1. Kommunikationsbarriere zwischen Mutter und Vater

Unmittelbar nach der Scheidung bzw. Trennung ist die Kommunikation zwischen den Eltern zwar
noch vorhanden, allerdings ist sie stark überschattet von den Konfliktthemen des Elternpaares. Als
dominierende Themen werden „Unzulänglichkeiten in Erziehungskompetenzen“, „Überhöhte
Forderungen bei der Gütertrennung“ und „Unzuverlässigkeit hinsichtlich der Besuchsregelung“
genannt. Dabei wird von den Vätern betont, dass eine „vernünftige“ Lösung des Konflikts angestrebt
wird, diese jedoch aufgrund von unrealistischen Forderungen der Ex-Partnerin z.B. bei der

Gütertrennung nicht möglich ist. Beim Thema Besuchsregelung geht es primär darum, eine „gerechte“
Einigung herbeizuführen, auf die „man sich verlassen kann“. Hauptkritikpunkt der Väter dabei ist, dass
Mütter sich nicht an die Vereinbarungen halten und es immer wieder zu willkürlichen, spontanen
und grundlosen Absagen der Besuchstermine kommt.

Der Kommunikationsstil ändert sich im Laufe des Nachtrennungsprozesses. Anfangs ist bei
persönlichen Treffen der Eltern, wie etwa bei einer Übergabe der Kinder am Besuchswochenende
ein kurzes Gespräch, eine Art small talk, üblich. Mit zunehmender Konfliktdauer und steigendem
Konfliktniveau werden die Gespräche seltener, Fragen und Antworten werden kurz, knapp und
unfreundlich formuliert, face-to-face Kommunikation verschwindet nahezu gänzlich, hingegen werden
Kommunikationsmedien wie Telefon, SMS oder E-Mail bevorzugt. Als äußerst interessant erscheint,
dass die Kommunikationsbereitschaft der Mutter zusehends abnimmt, wenn diese außenstehende
Personen oder Institutionen, wie z.B. einen Rechtsanwalt, Gerichte oder eine nahestehende
Bezugsperson ins Vertrauen zieht. Es entsteht bei den Vätern der Eindruck, dass sie den Kontakt
bewusst vermeidet und ablehnt. Um einen Kontakt zum Ex-Partner auszuweichen, werden
unterschiedlichste Abwehrstrategien in Form von Kommunikationsblockaden eingesetzt. Eine
gebräuchliche aktive Strategie beim Telefonieren ist direkt während des Telefonats schlicht den
Telefonhörer aufzulegen und somit das Gespräch zu beenden. Eine häufig gewählte passive Abwehr
des direkten Kontakts ist, sich durch andere verleugnen zu lassen oder erst gar nicht ans Telefon zu
gehen. SMS oder E-Mails werden gelegentlich beantwortet, meistens aber gar nicht. Besuche des
Vaters, wenn er z.B. am Besuchswochenende sein Kind abholen möchte enden oftmals vor
verschlossenen Türen.

Väter ihrerseits ziehen sich von der dyadischen Kommunikation zurück, wenn sie den Eindruck
haben, dass die Gespräche nicht zu einer zufriedenstellenden, konstruktiven Lösung führen, sondern
eher einen neuen Konflikt herausfordern. Die häufigen Konflikte und (gefühlten) Zurückweisungen
führen zu einer Resignation der Väter, die sich dadurch äußert, dass Kontaktinitiativen seitens der
Väter seltener werden. Dabei wird immer wieder betont, dass mehr Kommunikation auf einer
sachlichen Ebene für alle Beteiligten förderlich wäre.

„Sie hot jo oft net abg’hobn, wenn i sie ang’rufen hob‘, do resignierst mit der Zeit. I bin ja wie ein
Dauerbittsteller, wenn i mein Kind sehn wü. Jetzt schreib i hoit SMS und hoff‘, dass i a Antwort kriag.“
(Interview 1: Z: 176)

„Das letzte Gespräch mit ihr [der Mutter] war, bevor sie auszogen ist. Danach hat sie nie mehr mit mir
wirklich reden wollen. […] Ein normales Gespräch war dann nie mehr möglich, ab dem Zeitpunkt, wo sie
beim Anwalt war. Das ist jetzt zehn Jahre her.“ (Interview 2; Z: 487)

„Es ist mir gar nicht so unrecht, weil sonst krieg‘ ich wieder eine Anzeige, wegen irgendwas und ich seh‘
dann mein Kind wieder monatelang nicht.“ (Interview 5: Z: 356)

8.3.2. Kommunikation zwischen Vater und „Justiz“

Väter wenden sich dann an die „Justiz“, wenn sie der Ansicht sind, dass sie ohne die Unterstützung
einer (entscheidungsbefugten) Rechtsvertretung am Leben ihrer Kinder nicht teilhaben können. Die
gerichtlichen Verfahren, die ihnen diese Teilhabe am Leben ihres Kindes sichern sollen, beschreiben
sie als „langwierig“ und wenig „hilfreich“. Für die „Justiz“, so die Erkenntnis der Väter, stellen Mutter
und Kind eine „unantastbare Einheit“ dar. Väter kritisieren an der „Justiz“, dass die von ihnen
vorgebrachten Fakten, z.B. über Besuchsrechtsverweigerungen, vom Gericht zwar aufgenommen
und protokolliert werden, zur Durchsetzung von Konsequenzen, die ihre Anliegen realisieren
könnten und zur Einhaltung von Besuchsregelungen führen, kommt es allerdings nicht. Hingegen
ordnen Gerichte in der Regel eine Neufassung der Besuchsregelung an, bis zu deren Fertigstellung
Väter keinen Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen. Die Erstellung eines Gutachtens dauert,
„monatelang“, manchmal bis zu einem halben Jahr oder länger und ist mit einem erheblichen
finanziellen Aufwand verbunden. Die Problematik der Nichteinhaltung der Besuchsregelung wird
dadurch allerdings nicht gelöst. Die Kommunikation mit der „Justiz“ durchleben Väter ähnlich
einem aussichtslosen Kampf, der immer wieder von neuem beginnt, der darüber hinaus mit
erheblichen finanziellen Kosten verbunden ist und zu keinen angemessenen Lösungen führt.

„Es gibt 19 Gerichtsbeschlüsse innerhalb von sieben Jahren zum Thema Besuchsrecht, das ist ein Horror.
[…] Wir haben jetzt ein Besuchswochenende im Monat, das sind 24 Tage pro Jahr. Wenn Termine
ausfallen, sehe ich meinen Sohn zwei Monate nicht oder länger.“ (Interview 4: Z 157)

„Ich hab‘ leider erleben müssen, dass man in Österreich sehr hart kämpfen muss, um für seine Kinder da
sein zu dürfen.“ (Interview 4: Z 8)

An den Gerichtsverhandlungen wird vorwiegend die undifferenzierte Bevorzugung der mütterlichen
Interessen kritisiert, die unabhängig davon stattfindet, ob diese primär darauf ausgerichtet sind, den
Vater vom Kind fernzuhalten oder nicht. Die Erwartungen, die Väter an die Justiz stellen, werden
von dieser kaum erfüllt.

„[…] da sagt der Richter, «Ja, wenn die Mutter nicht will, dann kann man eben nichts machen.», so ist
die Realität.“ (Interview 2: Z 68)

„[…] weil gegen den Willen der Mutter geht grundsätzlich nichts in Österreich.“ (Interview 4: Z 56)

Betont positiv wird die gerichtliche Anordnung von Mediation und Beratung aufgenommen. Eine
Vielzahl von begonnenen Mediationen wird allerdings nach einigen Sitzungen frühzeitig
abgebrochen und bleibt somit ergebnislos.

„Ich habe mit der Mutter meines Sohnes acht Mediationen versucht, alle wurden von ihr nach einigen
Sitzungen abgebrochen.“ (Interview 4: Z 326)

8.3.3. Wahrnehmung einer asymmetrischen Machtdisposition

Die Konfliktsituation mit der Mutter erfahren Väter als eine ungleiche Verteilung von
Machtverhältnissen in der sie eindeutig das Nachsehen haben, besonders dann, wenn es um
Interessen geht, welche die Vater-Kind-Beziehung betreffen, wie die Vereinbarung und Einhaltung
von Besuchsregelungen. Hier sehen sich Väter der „Willkür“ der Mutter völlig „ausgeliefert“.
Spontanen Absagen von Besuchsterminen stehen sie „machtlos“ gegenüber. Gibt die Mutter
Bedingungen vor, unter denen Treffen oder Übergaben der Kinder stattfinden, hat der Vater die
Wahl, diese entweder zu akzeptieren, oder eine Terminabsage zu riskieren und somit auf die
gemeinsame Zeit mit seinem Kind zu verzichten. Die gefühlte Ohnmacht gegenüber der
Entscheidungswillkür der Mutter wird begleitet von Gefühlen des Frusts und der Hilflosigkeit.

„Jetzt ist es so: ich hol‘ ihn (Anm.: den Sohn) von […] (Anm.: Wohnort von Kind und Mutter) ab, das
heißt, ich fahre zweieinhalb Stunden um um elf Uhr in […] (Anm.: Wohnort von Kind und Mutter) zu
sein, und zehn Minuten vor elf krieg ich einen Anruf, er (Anm.: der Sohn) ist leider heute krank. Das ist
nicht fair, aber ich kann nichts ändern.“ (Interview 4: Z 687)

„Do kummst hin, und wüst dei‘ Kind abholen, und es is kana daham, die Wohnung is zug’sperrt und es
geht niemand ans Telefon.“ (Interview 1: Z 278)

„In den Semesterferien hat mir die Mutter die Kinder nicht gegeben mit der Begründung sie (Anm.: die
Kinder) sind schwer krank und dann haben sie Bekannte von mir in […] (Anm.: Name des
Urlaubsortes) getroffen, beim Schifahren. Mittlerweile sagt sie (Anm.: die Mutter) beinhart «Ich weiß, es
ist Besuchswochenende, aber ich will mit den Kindern einen Ausflug machen.» Bei sowas gibt es keine
Konsequenzen.“ (Interview 7: Z 435)

„[…] weil sie (Anm.: die Mutter) bestimmen kann, was ich darf.“ (Interview 5: Z 117)

Das Gefühl der Machtlosigkeit des Vaters gegenüber den willkürlichen Entscheidungen der Mutter
wird auch dann spürbar, wenn es um die Wegweisung des Vaters von Ex-Partnerin und Kind geht.
Die Wegweisung eines gewalttätigen Vaters stellt „per se ein wirksames und notwendiges Instrument zum
Schutz von Mutter und Kind dar“, allerdings „schließt es auch den Missbrauch im eigenen Interesse nicht aus“,
besonders wenn es darum geht, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu unterbinden.
Verleumdung und Denunziation des Vaters bewirken seine Etikettierung als „schlechter gewalttätiger
Mensch“, wobei die Revision der Anschuldigungen in der Regel eine Kette von psychologischen
Begutachtungen, Einvernahmen der Beteiligten und langwierigen Verfahren nach sich zieht und dem
Vater während der Verfahrensdauer der Kontakt zu seinem Kind untersagt wird. Selbst dann, wenn
schließlich die „Unschuld“ des Vaters gerichtlich bewiesen ist, bleibt seine Etikettierung in der
Öffentlichkeit aufrecht.

„Ich wurde bis zu viermal in der Woche angezeigt, wegen Gewaltdelikten, die ich nie begangen habe, […]
Die Taktik, einen Vater jeden Tag bei der Polizei anzuschwärzen ist eine sehr effektive.“ (Interview 4:
Z 781f)

„Ich halte das Gesetz zum Schutz der Familie für ein sehr gutes Gesetz und wichtiges Gesetz um Frauen
eben zu schützen, aber der Missbrauch ist ein Wahnsinn, wenn man dann einen Vater rausschießt, mit
der Behauptung, er ist ein Schwerstverbrecher, dann find ich das nicht in Ordnung.“ (Interview 7: Z
519ff)

„Ich hab‘ dann die Kinder einmal ein Jahr nicht gesehen, bis das Gutachten wieder da war, das Gutachten
gibt mir dann eh wieder das gleiche Besuchsrecht.“ (Interview 3: Z 463f)

8.3.4. Vater sein und nicht Besucher

Die meisten Väter erzählen im Interview von einer „sehr innigen“ Beziehung zu ihren Kindern
während die Familie noch intakt war. Vor allem die gemeinsame Durchführung alltäglicher
Beschäftigungen, wie zum Beispiel „Hausaufgaben machen“, „Abholen und Hinbringen zum Kindergarten“,
und „Besuche beim Arzt“, die zusammenfassend als „väterliche Fürsorge“ bezeichnet werden können,
kennzeichnen für sie das „Vater sein“. Diese gemeinsame „Alltagsroutine“ ist durch die Trennung
von der Familie nicht mehr in gleicher Weise realisierbar, zumal die Besuchszeiten oftmals nicht
eingehalten werden und zwischen den einzelnen Kontakten mitunter Monate vergehen. Die
Tatsache, nur mehr zu bestimmten Zeiten „für die Kinder da sein zu dürfen“ vermittelt Vätern den
Eindruck „nur mehr“ Besucher zu sein.

„Das ist ein Horror, also selber geht man da durch die Hölle. Weil ich hab eine ganz intensive Beziehung
gehabt zu meinen Kindern, ich war bei der Geburt dabei und beim Jüngsten, […] da war es kalt und da
hab‘ ich mich dann ins Mutterbett gelegt und den Kleinen die ganze Nacht gewärmt. […] ja, Arztbesuche,
kein Thema für mich. Man richtet sein ganzes Leben nach der Familie aus und es hat für mich keine
andren Aktivitäten gegeben, außer arbeiten und Familie. Und dann plötzlich darf man sie (Anm.: die
Kinder) nicht mehr sehn, wenn man sie gerne sehen würd‘.“ (Interview 2: 212)

Die gefühlte Intensität des „Vater seins“ ist stark an die Häufigkeit der Kontakte zwischen Vater und
Kind gekoppelt. Je seltener und kürzer die Kontakte stattfinden desto eher sehen sich Väter als
„Besucher“. „Vater sein“ impliziert auch, dass Väter Entscheidungen, die das Kind betreffen,
mittragen wollen, Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen bzw. über Entscheidungen,
welche die Mutter für das Kind getroffen hat, informiert werden möchten. Hier geht es überwiegend
um „Entscheidungen betreffend den Kindergarten- oder Schulbesuch“, „Besuche beim Arzt“,
„Informationen über Krankheiten oder Schulerfolge“, „Informationen über Kindergarten- oder
Schulfeste, zu denen die Eltern eingeladen werden“, „Informationen über Taufe oder
Erstkommunion“. Bei derartigen Entscheidungen oder Aktivitäten werden Väter oftmals übergangen
oder ausgeschlossen, meistens erfahren sie erst im Nachhinein durch eigene Initiative von diesen
Ereignissen. Informationen über den Gesundheitszustand des Kindes nach einem Arztbesuch
erhalten sie oft weder von der Mutter noch vom Arzt.

„[…] hob i sie g’frogt, «Waun lossn wir unsa Kind taufn?», do hot sie (Anm.: die Mutter) g’sogt: «Die
(Anm.: die Tochter) is‘ schon tauft.» (Interview 1: Z 283)

„I komm mir net wirklich vor als Vater, i fühl mi mehr als des wos i bin, als Besucher mit
Bankomatfunktion.“ (Interview 1: Z 834)

„Das Sorgerecht ist ja kein Besitzrecht, sondern das Recht für ein Kind sorgen zu dürfen und die Pflicht,
für ein Kind sorgen zu müssen. Ein Kind braucht beide Eltern. (Interview 6: Z 119)

„Ich hab sie auf das gemeinsame Sorgerecht angesprochen, da hast sie (Anm.: Mutter) gemeint, «Das sicher
nicht, so wie es jetzt ist, das musst du akzeptieren.»“ (Interview 5: Z 391)

Offenheit wird dem Thema Doppelresidenz entgegengebracht. Für einige Väter wäre die
Doppelresidenz eine ideale und auch realisierbare Lösung einer gemeinsamen Erziehung der Kinder.

8.3.5. Empfinden von Benachteiligung

Die Kategorie Empfinden von Benachteiligung bezieht sich sowohl auf die Kommunikation zwischen
Mutter und Vater, als auch auf die Kommunikationsebene zwischen Eltern und „Justiz“.

In der dyadischen Kommunikationsstruktur zwischen Mutter und Vater, in der es wesentlich um das
Ausverhandeln eines für die Eltern geeigneten Arrangements zum Wohle des Kindes geht, verspüren
Väter gegenüber ihren Ex-Partnerinnen eine sich schon in der Ausgangsposition wiederspiegelnde
Benachteiligung. Jener Elternteil, hier der Vater, der infolge der Trennung, die Familie verlassen muss
oder verlassen wird, und von nun an einen vom Kind getrennten Wohnsitz innehat, rückt, wenn er
am Leben seines Kindes weiterhin teilhaben möchte, ungewollt in die Position des „vom
Alltagsleben des Kindes“ Ausgeschlossenen und gleichzeitig in die Position des „Antragstellers“.

Aufgrund der schwierigen Konfliktlage der Nachtrennungszeit ist eine Kooperation der Eltern in
Bezug auf eine gemeinsame Erziehung nicht möglich. Väter sehen sich gegenüber der Mutter in der
Position des „Bittstellers“, der darauf warten muss, ob eine Bitte „gewährt“ wird oder „nicht gewährt“
wird. Die Streitlage der Eltern wirkt hier doppelt benachteiligend, denn zum einen wird der Vater
dadurch zum Bittsteller herabgesetzt und darüber hinaus wird der überwiegende Teil der Bitten
angesichts der Streitigkeiten eben nicht gewährt.

„Ich bin der Bittsteller, der vorher schon weiß, wie die Antwort ausschaut.“ (Interview 7: Z 246)

Alle Interviewpartner oder deren Ex-Partner haben im Laufe des Nachtrennungsprozesses in
irgendeiner Weise die „Justiz“ involviert. Es kam zu mitunter zahlreichen Konsultationen von
Jugendämtern, Rechtsanwälten, Gerichten, Jugendwohlfahrt, Familienberatungsstellen. Die primäre
Intention der Väter, die Justiz hinzuzuziehen, liegt in der Festlegung und vor allem in der Einhaltung
der Besuchsregelung. Durch das Einbeziehen der „Justiz“ in die Kommunikationsstruktur wird das
väterliche Empfinden von Benachteiligung verstärkt. Väter berichten, von öffentlichen Institutionen
(z.B. Jugendamt) nicht „ernst genommen“ zu werden, erzählen über eine geringe Bereitwilligkeit der
Institutionen, ihrem Anliegen „überhaupt zuzuhören“.

„Wenn man als Mann zum Jugendamt geht, hören sie dir gar nicht zu, die nehmen dein Problem gar nicht
wahr.“ (Interview 6: Z 223)

„Da geh‘ ich hin (Anm.: Jugendamt) und sage, dass die Mutter die Besuchszeiten regelmäßig ausfallen
lässt, weil das Kind angeblich krank ist. Und das Jugendamt meint, «Na, das wird schon stimmen, wenn’s
die Mutter sagt.», die nehmen das nicht einmal auf.“ (Interview 6: Z 587)

8.3.6. Wunsch nach Gerechtigkeit

Die Ursache des polaren Machtverhältnisses zwischen den Eltern sehen Väter in der rechtlichen
Gesetzeslage verankert und finden darin gleichzeitig die Voraussetzungen gegeben, welche die ihnen
wiederfahrenden Ungerechtigkeiten erst ermöglichen.

Ein Anspruch der Väter ist daher, mit der Mutter gleichberechtigt zu sein, wenn es darum geht, am
Leben des Kindes aktiv teilzuhaben, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen.
Grundlage soll sein, dass nicht ein Elternteil über den anderen bestimmt, sondern sich ein Elternteil
mit dem anderen einigt. Die Durchsetzung dieser Forderungen kann, nach Ansicht der Väter nur
über eine „Änderung der Gesetzeslage“ erfolgreich sein.

Dabei wird hervorgehoben, dass es auch für die Mutter vorteilhaft ist, wenn die Verantwortung für
das Kind und die „Pflichterfüllung“ rund um das Kind auf beide Elternteile aufgeteilt ist und nicht
einzig auf ihr lastet.

„Wenn das Gesetz nicht vorschreibt, dass ich auch mitreden darf, wird das auch nicht passieren bei uns.“
(Interview 7: Z 712)

„[…] das ist nur hier in Österreich so, in anderen Ländern kann und muss sich der Vater um das Kind
kümmern.“ (Interview 6: Z 817)

Die Väter würden es als „gerecht“ empfinden, wenn grundsätzlich beide Eltern, unabhängig davon, ob
sie in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft leben, die gemeinsame Obsorge erhalten würden und diese
auch nach einer Trennung aufrecht bleibt. Als Vater keine anerkannten Rechte und Pflichten zu
haben, empfinden sie als „unrecht“ und „diskriminierend“.

8.4. INTERVENIERENDE FAKTOREN

Als intervenierende Faktoren werden jene Faktoren beschrieben, die nicht unmittelbar in der Triade
der Kommunikationsstruktur vorzufinden sind, auf diese aber einen mitunter erheblichen Einfluss
ausüben.

In den vorliegenden Daten ist begründet, dass vornehmlich drei intervenierende Komponenten für
den Verlauf der Kommunikation zwischen Mutter, Vater und „Justiz“ bedeutend sind: (1) die
ökonomischen Verhältnisse der Familie, besonders die „Art der Ausverhandlung“ der Gütertrennung ist
ein bedeutendes Kriterium für die Kooperationsbereitschaft der Mutter hinsichtlich vereinbarter
Besuchstermine; (2) darüber hinaus sind sowohl das Hinzuziehen nahestehender Bezugspersonen als auch
(3) das Entstehen einer neuen Liebesbeziehung eines Elternteils oder beider Elternteile bedeutungsvoll
für die Entwicklung der Nachscheidungszeit.

Im Folgenden werden diese Faktoren mit konkretem Bezug auf die vorliegenden Daten der
Interviews erklärt.

8.4.1. Ökonomische Lage

Die Diskussion um die Aufteilung der gemeinsamen Güter nach der Scheidung, sowie
Regelmäßigkeit und Höhe von Unterhaltszahlungen stellen einen zusätzlichen Konfliktherd in der
Kommunikationstriade dar. Aus den Daten geht hervor, dass Mütter, im Streit um das gemeinsame
Vermögen, den Kontakt zum Kind mitunter als Druckmittel einsetzen, und mit
Kontaktverweigerung bzw. Kontaktabbruch drohen.

Besonders „strittig“ wird die Lage dann, wenn es dem Vater aus wirtschaftlichen oder
gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Unterhaltszahlungen in vollem Ausmaß zu leisten.

„Sie hat mir auch gesagt, wie sie dann ausgezogen ist und das Besuchsrecht gestoppt hat «Du wirst die
Kinder nicht mehr sehen, bis das alles vorbei ist.»“ (Interview 2: 530)

8.4.2. Neue Liebesbeziehung

Bezogen auf neue Partnerschaften war die Situation der interviewten Väter zum Zeitpunkt des
Interviews eher heterogen: drei Väter hatten während der Nachtrennungszeit eine neue
Lebensgefährtin, drei Väter hatten weder selbst noch hatten ihre ehemaligen Partner eine neue
Liebesbeziehung und ein Vater erzählte, dass sowohl er selbst als auch seine Exfrau in einer neuen
Lebensgemeinschaft leben. Der Einfluss einer neuen Liebesbeziehung auf die Konflikthaftigkeit der
Eltern ist demnach ebenfalls eher heterogen. In einigen Punkten ließen sich allerdings doch gewisse
Regelmäßigkeiten und Gemeinsamkeiten erkennen.

Die Einhaltung der Besuchszeiten seitens der Mutter ist mit dem Bekanntwerden der neuen
väterlichen Liebesbeziehung schwieriger geworden, das Ausfallen von Besuchsterminen ist „ab dem
Zeitpunkt häufiger geworden“. Die Kinder befinden eine neue Partnerschaft des Vaters dann für „cool“,
wenn die neue Partnerin ebenfalls Kinder in gleichem oder ähnlichem Alter hat. Für die Väter selbst
stellt die neue Liebesbeziehung besonders in der schwierigen Zeit unmittelbar nach der Trennung
und in den langen Phasen, in denen sie keinen Kontakt zu ihren Kindern haben, eine bedeutsame
Unterstützung und einen „Rettungsanker“ dar.

„Die Kinder haben sich schon auf die Besuche gefreut, weil meine Partnerin auch Kinder hat und es dadurch
immer sehr nett war bei uns.“ (Interview 2: 313)

8.4.3. Nahe Bezugspersonen

Die Einflussnahme von nahestehenden Bezugspersonen auf die Mutter wird von den Vätern als
äußerst problemhaft dargestellt, sie empfinden diese als parteiisches „einmischen“, das den Konflikt
eher verstärkt als abschwächt. Die Bezugspersonen werden häufig als „Verbündete“ in die allgemeine
Konfliktdynamik involviert. Meistens wird eine nahe Verwandte (z.B. die Schwiegermutter) als
„bestimmende“ Person genannt, aber auch familienfremde Personen, wie z.B. ein Rechtsbeistand, der

vorrangig die Interessen der Mutter vertritt und durch dessen Anweisungen das Handeln der Mutter in
eine Richtung gelenkt wird, die letztendlich das Konfliktniveau zwischen den Eltern steigert. Die
Konfliktdynamik betrifft dadurch nicht nur die Eltern, sondern wird ausgedehnt auf Konfliktparteien,
die sich gegenüberstehen. Bei den Vätern entsteht der Eindruck, nicht nur die Mutter, sondern ein
gesamtes Kollektiv gegen sich zu haben.

Das solidarische Bündnis zwischen Mutter und Bezugsperson dient aus der Sichtweise der Väter nur
vordergründig der emotionalen Unterstützung der Mutter, führt aber tatsächlich dazu, dass die
Bezugsperson eine zunehmend dominierende Schlüsselposition einnimmt und die Mutter „aufhetzt“
und „munitioniert“ im ohnehin schon schwierigen Konfliktgeschehen.. Interessant erscheint, dass die
aktive Kommunikation zwischen Mutter und Vater indirekt proportional ist mit dem intensiver
werdenden Einfluss der involvierten Bezugspersonen, unabhängig davon ob die Bezugsperson nun
ein(e) Familienangehörige(r) ist oder nicht.

„Da eigentliche Lebenspartner ist jetzt die Mutter (Anm.: die Mutter der Ex-Partnerin), ohne die geht gar
nix. Wenn ich anruf‘ hebt immer nur die Mutter (Anm.: die Mutter der Ex-Partnerin) ab.“ (Interview
1: Z 418)

„Ab dem Zeitpunkt, wo sie (Anm.: die Mutter) beim Anwalt war, war ein Reden mit ihr nimmermehr
möglich.“ (Interview 3: Z 709)

8.5. FOLGEN DER AUSGRENZUNG DES VATERS

Der jahrelange „Kampf ums Kind“ bleibt nicht ohne Folgen, gleichsam für Väter, Mütter und
besonders für Kinder. Die systematische Ausgrenzung des Vaters vom Leben der Kinder durch den
schwierigen Kommunikationsprozess mit Mutter und Justiz führen zu erheblichen Problemlagen auf
unterschiedlichen Ebenen. Aus den vorliegenden Daten sind primär die Entfremdung zwischen Vater
und Kind hervorzuheben, gleichsam sind emotionale Probleme, (die sich aufgrund der Entbehrung des
Kindes und den anhaltenden Konflikten manifestieren), und die finanzielle Belastung bedeutsam. Als
charakteristisches Moment der konfliktreichen Nachtrennungszeit hat sich aber auch eine durchwegs
konstante „Never-give-up“ Haltung der Väter herauskristallisiert.

8.5.1. Entfremdung zwischen Vater und Kind

Die Trennung vom Kind wird dabei von den Vätern generell als äußerst schmerzvolles Ereignis
empfunden, vor allem deshalb, weil während der intakten Familie die Beziehung zum Kind als eine
sehr innige empfunden wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund des hohen Konfliktniveaus
der Eltern Besuchsverweigerungen häufig zu langen zwischenzeitlichen Kontaktpausen führen,
ebenso wird während der Dauer der Erstellung eines Gutachtens (bis zu einem Jahr) dem Vater der
Kontakt zum Kind untersagt.

Die unregelmäßigen, raren Kontakte bewirken, dass sich zwischen Vater und Kind keine
„Alltagsroutine“ entwickeln kann und der Wohnsitz des Vaters für das Kind kein zweites Zuhause
darstellt. Das innige Naheverhältnis zum Kind immer wieder neu aufzubauen wird als „kaum
realisierbar“ bezeichnet, ein Wochenende oder ein einziger Tag nach vielen Monaten ohne Kind ist
dazu viel zu kurz. Manche Väter erleben sich nach so langer Zeit dem Kind gegenüber „wie ein
Fremder“, wie jemand, den man eben „ab und zu besucht“. Aufgrund der unregelmäßigen Kontakte
fühlen sich Väter von den alltäglichen Dingen, welche die Kinder aktuell gerade beschäftigen,
ausgeschlossen. Daraus entsteht bei ihnen der Eindruck „eigentlich“ wenig über die Kinder zu wissen.
Die Entwicklung des Kindes können sie zwar verfolgen, aber nicht miterleben. Hinzukommt die
Vorstellung vom Kind gebraucht zu werden, diesem Verlangen jedoch nicht genügen zu können. Die
Kinder erscheinen den Vätern „zurückgezogener“ als vor der Trennung, manche Väter beschreiben
„psychische Probleme“ und „Lernprobleme in der Schule“. Als eher „befremdend“ und „unnatürlich“ wird die
Situation im Besuchscafé erlebt. Angegebene Gründe dafür sind, dass es sich dabei erstens um einen
unvertrauten Ort handelt, an dem der Vater mit seinen Kindern (meist nach langer Kontaktpause)
plötzlich für einige Stunden an einem Tisch sitzt und mit ihnen reden darf, und zweitens, dass die
gesamte Situation unter professioneller Begleitung stattfindet, welche von den Vätern mitunter als
Kontrolle empfunden wird.

„[…] bevor sie (Anm.: die Kinder) richtig angekommen sind, müssen sie schon wieder gehen.“ (Interview
3: Z 671)

„Früher, als wir uns noch öfter gesehen haben, da gab’s immer so eine Aufwärmphase, anfangs war alles
ein bisserl distanzierter, aber dann waren wir wieder richtig beisammen. Seitdem ich ihn (Anm.: den Sohn)
so selten sehen kann, bleibt’s irgendwie die ganze Zeit distanziert. Ich frag ihn (Anm.: den Sohn)

dann immer, was er so macht, aber er hat halt auch nicht immer Lust mir alles über die letzten Monate zu
erzählen.“ (Interview 5: Z 598)

8.5.2. Emotionale Probleme

Die Konfliktdynamik und die Trennung vom Kind führen in ihrer Gesamtheit zu einer starken
emotionalen Belastung der Väter. Die langen Kontaktunterbrechungen sehen Väter als „verlorene
Zeit“, als eine Zeit also, die sie mit ihren Kindern nicht mehr nachholen können, sie beschreiben eine
„Zeit der Leere“, die von Gefühlen der Traurigkeit, des Kummers und der Verzweiflung und auch von
dem Gedanken „das Wichtigste im Leben verloren zu haben.“ begleitet werden. Die Ungewissheit, wann
und ob sie das nächste Mal Zeit mit ihrem Kind verbringen dürfen, lässt periodisch Zweifel und
Mutlosigkeit aufkommen. Am schlimmsten empfinden Väter den Zeitpunkt, wenn die Kinder nach
einem Besuchswochenende wieder zur Mutter fahren, vor allem deshalb, weil der nächste Kontakt
ungewiss ist.

Bezogen auf den Konfliktprozess beschreiben Väter ambivalente Gefühle, die sich zwischen
aggressiven Elementen, wie Wut und Ärger, und depressiven Elementen, wie Resignation und
Aussichtslosigkeit, bewegen.

Als enttäuschend wird der begrenzte Handlungsspielraum und die daraus resultierende geringe
Unterstützung seitens der Gerichte dargestellt, wenn es darum geht, die Teilhabe des Vaters am
Leben des Kindes zu erwirken und die von Rechts wegen verpflichtende Verantwortung für das
Kind auch zugesprochen zu bekommen. Manche Väter erleben die Situation vor Gericht als „äußerst
diskriminierend“.

8.5.3. Finanzielle Belastung

Die interviewten Väter beschreiben ihre finanzielle Lage seit der Trennung als „stark verschlechtert“.
Dies ist zum einen dadurch bedingt, dass sie mit der Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung
ausziehen und in eine neue Wohnung ziehen mussten, zum anderen summieren sich die aufgrund
der langen Konfliktprozesse notwendigen Kosten für Gerichtsverfahren, Rechtsanwälte und
Gutachten in erheblichem Maße.

„Die zahlreichen Gutachten haben meinen finanziellen Rahmen mittlerweile schon vollständig erschöpft.
Mittlerweile kann ich die Unterhaltszahlungen gerade noch bezahlen, […] ich wohne bei meiner
Lebensgefährtin, die unterstützt mich, sonst würd‘ das alles gar nicht gehen.“ (Interview 5: Z 698)

8.5.4. „Never give up“ - Haltung

Trotz der schwierigen Lage und unterschiedlichen Belastungsfolgen denen die Väter ausgesetzt sind,
ist ein sehr hohes Maß an Beständigkeit und Beharrlichkeit bezogen auf die oft jahrelang dauernden
komplexen Verfahren zu verorten. Das Bedürfnis sich als Vater fühlen zu können und vor allem
„Vater sein“ zu können, lässt ungeachtet der Enttäuschungen immer wieder Optimismus und
Entschlossenheit aufkommen. Die Zeit, die Väter mit ihren Kindern verbringen, wird als „kraftschöpfend“
erlebt. Mit überaus hohem Engagement versuchen die Väter den Kontakt zu ihren Kindern aufrecht zu
erhalten, angesichts der Streitlage verbleiben bislang nur unliebsame Wege über Gerichte,
Vaterrechtsorganisationen, oder Familienhilfsstellen.

Deutlich erkennbar ist eine zuversichtliche Haltung der Väter, wenn eine gemeinsame „lösungsgebundene“
elterliche Beratung mit neutralen Dritten ins Auge gefasst werden kann. Dann geben sich Väter
hoffnungsvoll darüber, dass sich die Konfliktlage lösen lässt, dass ein friedliches Zusammenspiel auf
kooperativer Basis zur Zufriedenheit beider Eltern und vor allem des Kindes „doch noch möglich wird“.

„Es wäre gut, wenn sich alle (Anm.: die Eltern) einmal an einen Tisch setzen und Lösungen gefunden
werden müssen und nicht einfach einer aufstehen kann und sagen kann, ich geh‘ jetzt, weil das passt mir so
nicht.“ (Interview 7: Z 781)

9. DISKUSSION

In folgenden Abschnitt werden nun die Erkenntnisse des aus den Daten generierten Theoriemodells
mit den im Theorieteil erläuterten theoretischen Aspekten und wissenschaftlichen
Forschungsergebnissen zusammengefügt und diskutiert.

Auf Basis der vorliegenden Interviewdaten konnte die Forschungsfrage „Wie erleben Väter während
eines konfliktreichen Nachtrennungsprozesses ihre Chancen für einen kontinuierlichen und verantwortungsvollen
Umgang mit ihren Kindern?“ aufgrund der beschränkten Anzahl an Interviews zwar nicht erschöpfend
beantwortet werden, doch lassen sich aufschlussreiche Berührungspunkte mit dem aktuellen
Forschungsstand feststellen und neue Aspekte für eventuelle weiterführende Studien ableiten.

Vor dem Hintergrund der ersten und zweiten Subforschungsfrage „Wie bzw. welche Handlungsstrategien
das strittige Nachscheidungsgeschehen beeinflussen?“ stellt die konfliktreiche Ausgangssituation während der
noch intakten Familie ein typisches Charakteristikum der Situation dar. Über die Konfliktthemen vor
der Trennung können aus den vorliegenden Daten keine eindeutigen Aussagen gemacht werden, von
einigen Vätern wurden Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich Erziehungsfragen erwähnt und ein
„Auseinanderleben“. Die wesentlichen Konfliktpunkte nach der Trennung betreffen die Option der
„Obsorge beider Eltern“, die Aufteilung der materiellen Güter und vor allem die Besuchsregelung.
Konform gehen diese Ergebnisse dabei mit Weber (2002), der darauf hinweist, dass dysfunktionale
Kooperations- und Kommunikationsmuster während der Ehe als sogenanntes Konfliktpotential
oftmals in die Nachtrennungszeit übernommen werden, jedoch die Inhalte des Konflikts sich
ändern.

Als ein zentrales Moment der Einflussfaktoren des Nachscheidungsprozesses hat sich die
Triangulierung der Kommunikationsstruktur zwischen dem Vater, der Mutter und der „Justiz“
herauskristallisiert, in der die „Justiz“ eine Position zwischen den Eltern einnimmt. Der
Entstehungsprozess der Triade wurzelt in der strittigen dyadischen Kommunikation zwischen Vater
und Mutter, die auf einer hohen emotionalen Ebene verortet ist. Erkenntnisse aus der empirischen
Forschung über Hochkonfliktfamilien deuten darauf hin, dass die Schwierigkeit für die Eltern darin
besteht, zwischen Paarebene und Elternebene zu unterscheiden. Nur auf dieser Basis ist jedoch die
Voraussetzung für eine sachliche konstruktiv-orientierte Kommunikation und Kooperation gegeben
(Zartler 2004; Dietrich et. at. 2010; Walper 2011; Weber 2003). In der Konfliktsituation nehmen
Väter hinsichtlich der dyadischen Kommunikation ein deutlich asymmetrisches Machtverhältnis

wahr, das sie in die Lage versetzt, der Willkür der Mutter, z.B. bei der Einhaltung der
Besuchsregelung, nahezu gänzlich ausgeliefert zu sein. Interessant erscheint in diesem
Zusammenhang, dass Jörg Fichtner (2011: 46) sowohl Vätern als auch bei Müttern das Erleben einer
asymmetrischen Nachtrennungsbeziehung feststellen konnte, was eine differenzierte Interpretation
der Konfliktlage vermuten lässt.

Das Hinzuziehen der „Justiz“ geht mit der Erwartung der Eltern einher, dass die jeweils eigenen
Interessen vertreten werden. Seitens der Väter bestehen sie in der Forderung nach Gerechtigkeit
hinsichtlich einer kontinuierlichen Besuchsregelung, einerseits, und einer verantwortungsvollen
Erziehungsberechtigung, andererseits. Real nehmen Väter auch in dieser Konstellation eine deutliche
Benachteiligung zugunsten der Mutter wahr und sehen sich selbst in einer eindeutig defensiven Lage.
Den Grund für die Benachteiligung fokussieren die Väter wesentlich auf die alleinige Obsorge der
Mutter, durch die der Mutter offiziell das Recht zugesprochen wird, alleinig über alle Kindesbelange
zu entscheiden, also auch darüber zu entscheiden, ob ein Umgang zwischen Vater und Kind
stattfindet, oder nicht stattfindet. Bestätigend konnte Judith Barth-Richtarz (2008: 113f) in ihrem
Forschungsprojekt über die Obsorge beider Eltern feststellen, dass das Konfliktniveau bei Eltern mit
gemeinsamer Obsorge signifikant geringer ist als bei Eltern mit alleiniger Obsorge.

Die Erfahrungen der Väter, die sie in der Kommunikation mit Jugendämtern,
Familienberatungsstellen, Gerichten machen, können zusammenfassend als „wenig hilfreich“
beschrieben werden. Hauptkritikpunkte sind dabei die mangelnde Durchsetzung von Konsequenzen,
wenn die Mutter Besuchstermine verweigert und die wiederholte Erstellung von langwierigen
Gutachten und neuer Besuchsvereinbarungen, während dieser Zeit kein Umgang zwischen Vater
und Kind vorgesehen ist. In ihren Chancen um einen gerechten Nachtrennungsprozess und einer
dauerhaften Teilhabe am Leben ihrer Kinder fühlen sich Väter sowohl in der Interaktion mit der
Mutter als auch in der Interaktion mit der Justiz stark benachteiligt. Sie fühlen sich von ihrer Position
als Vater verdrängt und in die Lage eines Besuchers und eines Bittstellers versetzt.

Als ein weiterer, den konfliktreichen Nachtrennungsprozess beeinflussender, Faktor wurde die
Bedeutung von nahestehenden Bezugspersonen, die entweder mit der Mutter in einem
Verwandtschaftsverhältnis oder eine Funktion als Rechtsbeistand ausführen, herausgearbeitet.
Nahestehende Bezugspersonen der Mutter wurden von den Vätern als sogenannte Verbündete der
Mutter bezeichnet, die eine negative und verstärkende Wirkung auf das gesamte Konfliktniveau
ausüben, da sie keine neutrale Werthaltung einnehmen, sondern den „mütterlichen Pol“ im

Machtgefälle unterstützen. Im Handlungsgefüge gewinnt die dominierende und einflussreiche
Haltung der Bezugsperson insofern Bedeutung, als die (vom Vater vermutete) potentielle Intention
der Bezugsperson in den Denkprozess des Vaters inkludiert wird, und der Vater sein Handeln in der
Folge danach ausrichtet. In der vorliegenden Arbeit konnte aufgezeigt werden, dass sich aus der
Sicht der Väter mit dem Einbeziehen einer nahestehenden Bezugsperson bzw. eines
Rechtsbeistandes die Kommunikationsbereitschaft der Mutter in der Dyade deutlich reduziert hat.
Das Konfliktniveau hatte sich bei alle Interviewpartnern nach dem Hinzuziehen von
Bezugspersonen erhöht. Dirk Hornikel (2011: 69) weist auf die Gefahr hin, dass in das
Konfliktgeschehen involvierte Personen aufgrund unterschiedlicher Motive einer Linderung des
Konflikts und einer einvernehmlichen Lösung entgegenwirken und postuliert daher die Bedeutung
von interdisziplinären Arbeitsgruppen, die sich am Aufbau einer funktionierenden
Kommunikationsstruktur um die Konfliktgruppen beteiligen.

Die Triangulierung der Kommunikationsstruktur unter Einbeziehung der beeinflussenden Effekte
nahestehender Bezugspersonen begründet im Wesentlichen das zentrale Phänomen der Ausgrenzung des
Vaters, die auf mehreren Ebenen gleichzeitig festzustellen ist. Bezogen auf die Elternebene erlaubt es
die günstige Vormachtstellung der Mutter, die Besuchsregelung und somit auch den Umgang des
Vaters mit seinem Kind, zu kontrollieren. Wenn sich die Mutter aus bestimmten Gründen wiederholt
und fortdauernd nicht an Besuchstermine hält, sinken die Chancen des Vaters (ebenso des Kindes)
auf eine gesunde Vater-Kind-Beziehung und eine verantwortungsvolle Teilhabe am Leben seiner
Kinder. Auf Basis der vorliegenden Daten wird Vätern auch auf der Ebene der Gerichtsbarkeit keine
zufriedenstellende Unterstützung zuteil. Es ist zu vermuten, dass eine hohe Konflikthaftigkeit der
Eltern eine große Herausforderung für die Gerichte darstellt, nämlich dahingehend, als dass es,
bezogen auf die derzeitige Rechtslage, äußerst komplex scheint, jedem Elternteil in seinem Sinne
Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen. Die Ebene des sozialen Umfelds der Familie, symbolisiert
durch die nahestehenden Bezugspersonen, ist durch eine polarisierende Dynamik charakterisiert. Das
parteiergreifende interagieren der nahen Personen drängt Väter in die Position, den Konflikt um die
Teilhabe am Leben des Kindes nicht nur mit der Mutter führen zu müssen, sondern auch mit jenen,
welche die Handlungen der Mutter unterstützen.

Unter Bezugnahme auf die dritten Subforschungsfrage „Wie erleben Väter den Umgang mit ihren Kindern
aufgrund der Konfliktlage? konnten zwei herausragende Charakteristika festgestellt werden. Zum einen
zeigt der konflikthafte Nachtrennungsprozess deutliche Auswirkungen auf die Quantität der Vater-

Kind-Kontakte. Das hohe Konfliktniveau steht im direkten Zusammenhang mit verminderten
Kontakten zwischen Vater und Kind. Zum anderen zeigt sich, zumindest eine gefühlte, Veränderung
der Qualität der Vater-Kind-Beziehung. Spezifisch für die Veränderung ist eine stärkere
Distanzierung und Entfremdung zwischen Vater und Kind. Eine ähnliche Entwicklung stellte Max
Haller (1996: 87) in seinen Untersuchungen fest: Demzufolge fehle es bei Schwierigkeiten des
Aufbaus bzw. der Aufrechterhaltung von Besuchskontakten oft am „Lustelement“ und am Element
der „Alltagsroutine“, was in der Folge zu einer Entfremdung zwischen Vater und Kind führt. Zudem
fühlen sich Kinder im konflikthaften Nachtrennungsprozess der Eltern wenig wertgeschätzt, neigen
häufig zu Selbstwertproblemen sowie zu Trennungs- und Verlustangst (Dietrich et al. 2010: 24).

Die Thematik der vierten Subforschungsfrage „Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Väter?“
wurde zum Teil durch die vorhergehenden Erkenntnisse beantwortet. Darüber hinaus kann
aufgezeigt werden, dass die Konflikthaftigkeit und insbesondere die Trennung vom Kind starke
emotionale Probleme für die Väter bedeuten. Die Trennung vom Kind wird als „Verlust des Kindes“
beschrieben, während der langen kinderlosen Phasen entstehen Gefühle von Verzweiflung,
Traurigkeit und Leere. Dass Vaterschaft heute als persönlichkeitsbereichernd und verantwortlich
erlebt wird und Väter sich intensiver von allem auch mit der Pflege und der Alltagsroutine der
Kinder beschäftigen lässt auf eine innige affektive Bindung zwischen Vater und Kind schließen
(Nave-Herz 2007: 36), welche möglicherweise die starken emotionalen Probleme als eine Folge der
Trennung von Vater und Kind erklärbar erscheinen lassen (Fthenakis 1999: 250f). Fthenakis (1999:
253) zufolge unterliegen Väter, die keinen Kontakt zu ihren Kindern haben einem besonders hohen
Risiko für langzeitige Probleme und psychische Belastungen.

Ebenso wird in den vorliegenden Interviews vermehrt von einer finanziellen Belastung berichtet,
bedingt durch die Unterhaltszahlungen, die hohen Gerichtskosten und Aufwendungen für
Gutachten. Aus der vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz in Auftrag gegebenen Studie zu den „Scheidungsfolgen für Männer“ (2003) geht
hervor, dass die ökonomischen Probleme darin bestehen, dass Väter den Hausstand verlassen, einen
neuen Hausstand gründen, Unterhaltszahlungen leisten und gegebenenfalls bei einer Konfliktlage
für Gutachten und Gerichtskosten aufzukommen haben. Dabei kann es geschehen, dass ein Vater
„die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt“ (2003: 96). Trotz der emotionalen und finanziellen
Anstrengungen zeigen sich die Väter entschlossen weiterhin ihre Bestrebungen für eine
verantwortungsvolle Erziehungsbeteiligung zu verfolgen. Im Vordergrund steht dabei die Einigung

mit der Mutter, hin zu einer sachlich orientierten kooperativen Erziehung ihrer Kinder. Auch die
Adaptierung der österreichischen Gesetzeslage, hinsichtlich der Obsorge beider Eltern – unabhängig
von der Einwilligung der Mutter - rangiert ganz oben auf der Rangliste zukünftiger Erwartungen.
Wesentlich geht es den Vätern auch darum, in der breiten Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu
entwickeln, dass die Rechte und Pflichten um das Kind immer beide Eltern betreffen, auch dann,
wenn die Eltern nicht mehr zusammen leben und sich darüber hinaus in einer Konfliktlage befinden.
Zuversichtlich geben sich Väter dann, wenn es um eine lösungsorientierte „friedenstiftende“ Beratung
geht, durch Personen die dem Konfliktgeschehen in Form einer neutralen Werthaltung begegnen.
Dies scheint auch eine der vordringlichsten Herausforderungen für die Zukunft zu sein, wenn
Elternpaare in ihrer Konfliktsituation konstruktiv unterstützt werden sollen.

Die Aktualität des Themas Konflikthaftigkeit im Nachscheidungsprozess und die bisherigen äußerst
wertvollen wissenschaftlichen Erkenntnisse, weisen gleichzeitig darauf hin, dass noch viele Aspekte
offen sind und weiterhin ein großer Bedarf an Forschung zu dieser Thematik besteht um Wege zu
einem besseren Verständnis der Problematik beschreiten zu können. Mit dieser Studie wurde an die
gegenwärtige wissenschaftliche Literatur angeknüpft, einige fundierte Aussagen über
Nachtrennungsprozesse aus rezenten Forschungsprojekten konnten bestätigt und gestützt werden.
Darüber hinaus konnten auch aufgrund der spezifisch gewählten Perspektive neue
Betrachtungsweisen ins Blickfeld gerückt werden, die eventuell als Berührungspunkte für
anknüpfende Forschungsarbeiten dienen können.

10. LITERATUR

Alberstötter, Uli (2006): Wenn Eltern Krieg gegeneinander führen. Zu einer neuen Praxis de Beratungsarbeit
mit hoch strittigen Eltern. S 29-52 in: Weber, Matthias; Schilling Herbert (Hrsg.): Eskalierte
Elternkonflikte. Beratungsarbeit im Interesse des Kindes bei hoch strittigen Trennungen. Weinheim und
München: Juventa Verlag.

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): http://www.jusline.at/index. § 177-b.
(Abgerufen am 7.3.2011).

Barth-Richtarz, Judith; Figdor, Helmuth (2008): Was bringt die gemeinsame Obsorge? Studie zu den
Auswirkungen des KindRÄG 2001. Wien: Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung.

Bodenmann, Guy; Bradbury, Thomas; Maderasz, Sabine (2002): Scheidungsursachen und –verlauf
aus der Sicht von Geschiedenen. Zeitschrift für Familienforschung, 2002, 14. Jg. Heft 1, 5-20.

Burkart, Günter (1992): Liebe Ehe Elternschaft. Die Zukunft der Familie. München: R. Piper GmbH
& Co. KG.

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (2003):
Scheidungsfolgen für Männer. Wien.

Burkart, Günter (2003): Sisyphos oder Der Kampf um die Familie. S 506-508 in: Erwägen Wissen Ethik
14, H3.

Burkart, Günter (2006): Positionen und Perspektiven. Zum Stand der Theoriebildung in der
Familiensoziologie. Zeitschrift für Familienforschung, 2006, 18. Jg., Heft 2, 175-205.

Burkart, Günter (2008): Familiensoziologie. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft mbH.

Dietrich, Peter S.; Paul, Stephanie (2006): Hoch strittige Elternsysteme im Kontext Trennung und
Scheidung. S 13-28 in: Weber, Matthias; Schilling Herbert (Hrsg.): Eskalierte Elternkonflikte.

Beratungsarbeit im Interesse des Kindes bei hoch strittigen Trennungen. Weinheim und München: Juventa
Verlag.

Dietrich, Peter S.; Fichtner, Jörg; Halatcheva, Maya et. at. (2010): Arbeit mit hochkonflikthaften
Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis. Deutsches Jugendinstitut, München.

Ferrari, Susanne; Hopf, Gerhard (Hg.) (2001): Reform des Kindschaftsrechts. Wien: Manz

Fichtner, Jörg; Halatcheva, Maya; Sandner, Eva (2011): Diagnostik von hochkonflikthaften Eltern.
Erkennen und Einschätzen von eskalierten Trennungskonflikten. In: Walper, Sabine; Fichtner, Jörg;
Normann, Katrin (Hrsg): Hochkonflikthafte Trennungsfamilien. Forschungsergebnisse,
Praxiserfahrungen und Hilfen für Scheidungseltern und ihre Kinder. Juventa: Weinheim und
München.

Fichtner, Jörg (2010): Auswertung der quantitativen Befragung von 158 Eltern in Beratung. In: Fichtner,
Jörg; Dietrich P.; Halatcheva, Maya et al.: Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft
(Forschungsbericht). München: DJI, 32-83.

Figdor, Helmuth (2004): Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung. Wie Kinder und
Eltern die Trennung erleben. 8. Auflage. Gießen: Psychosozial-Verlag.

Figdor, Helmuth (2007): Scheidungskinder – Wege der Hilfe. 6. Auflage. Gießen: Psychosozial-
Verlag.

Froschauer, Ulrike; Lueger, Manfred (2003): Das qualitative Interview. Wien: WUV-
Universitätsverlag.

Fthenakis, Wassilios E. (1988): Väter. Zur Psychologie der Vater-Kind-Beziehung. Band 1, München:
Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co.KG.

Fthenakis, Wassilios E. (1999): Engagierte Vaterschaft. Die sanfte Revolution in der Familie. LBS-
Initiative Junge Familie (Hrsg.). Opladen: Leske+Budrich.

Fthenakis, Wassilios E. et. al. (2008): Die Familie nach der Familie. Wissen und Hilfen bei Elterntrennung
und neuen Beziehungen. München: C.H. Beck Verlag.

Glinka, Hans Jürgen (1998): Das narrative Interview. Eine Einführung für Sozialpädagogen. Weinheim
und München: Juventa Verlag.

Grossmann Karin et.al. (2002): Väter und ihre Kinder. Die „andere“ Bindung und ihre längsschnittliche
Bedeutung für die Bindungsentwicklung, das Selbstvertrauen und die soziale Entwicklung des Kindes. In: Steinhardt
Kornelia; Dalter Wilfried; Gstach Johannes (Hrsg). Die Bedeutung des Vaters in der frühen
Kindheit. Gießen: Psychosozial Verlag. 2002.

Haller, Max (1996): Kinder und getrennte Eltern. Voraussetzungen und Strategien zur Bewältigung der
Ehescheidung im Lichte neuer sozialwissenschaftlicher Studien. Wien: Österreichisches Institut für
Familienforschung.

Hornikel, Dirk (2011): Hochkonflikthafte Familien im familiengerichtlichen Verfahren. In: Walper, Sabine;
Fichtner, Jörg; Normann, Katrin (Hrsg.) (2011): Hochkonflikthafte Trennungsfamilien.
Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und Hilfen für Scheidungseltern und ihre Kinder.
Weinheim und München: Juventa Verlag.

Kaslow, Florence W. (2001): Spaltung: Familie in der Scheidung. S 444-473 in: Walper, Sabine; Perkun,
Reinhard (Hg.): Familie und Entwicklung. Aktuelle Perspektiven der Familienpsychologie. Göttingen: Hogrefe.

Kaufmann, Franz-Xaver (1988): Familie und Modernität. In: Lüscher K. (Hrsg.). Die postmoderne
Familie. Konstanz: S 391-416.

KindRÄG – Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz (2001) 286 BlgNR 21. GP.

Kindler, Heinz (2002): Väter und Kinder. Langzeitstudien über väterliche Fürsorge und die sozioemotionale
Entwicklung von Kindern. Weinheim und München: Juventa Verlag.

King, Valerie; Heard, Holly E. (1999): Nonresident Father Visitation, Parental Conflict, and Mother’s
Satisfaction: What’s Best for Child Well-Being? Journal of Marriage and the Family, 1999, 61: 385-396.

Kunkel, G. (1997): Die Beziehungsdynamik im Familienkonflikt. Untersuchung der Streitmuster bei strittiger
elterlicher Sorge und Umgangsregelung. Unveröffentlichte Dissertation. Tübingen: Eberhard-Karls-
Universität.

Madden-Derdich, Debra A.; Leonard, Stacie A. (2000): Parental Role Identity and Father’s
Involvement in Coparental Interaction After Divorce: Father’s Perspectives. Family Relations. 2000, 49: 311-318.

Matzner, Michael (2004): Vaterschaft aus der Sicht von Vätern. Wiesbaden: Verlag für
Sozialwissenschaft / GWV Fachverlage GmbH

Nauck, Bernhard, Kohlmann, Annette (1999): Values of Children - ein Forschungsprogramm zur
Erklärung von generativem Verhalten und intergenerativen Beziehungen. In: Busch, Friedrich W./Nauck,
Bernhard & Nave-Herz, Rosemarie (Hrsg.): Aktuelle Forschungsfelder der Familienwissenschaft.
Würzburg: Ergon Verlag: 53-73.

Nave-Herz, Rosemarie (2006): Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische
Ansätze und empirische Befunde. 2. Auflage, Weinheim und München: Juventa.

Nave-Herz, Rosemarie (2007): Familie heute. Wandel der Familienstrukturen und Folgen für die Erziehung.
3. Auflage, Darmstadt, WBG Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Neff, Ron; Cooper, Kat (2004): Parental conflict resolution. Six-, Twelve-, and Fifteen-Month follow-Ups of
a High Conflict Program. Familiy Court Review, 2004, 42 (1): 99-114.

Peukert, Rüdiger (2008): Familienformen im sozialen Wandel. Wiesbaden: Verlag für
Sozialwissenschaften.

Proksch, Roland (2002): Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts.
Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes. Köln: Bundesanzeiger
Verlag.

Schütze, Fritz (1983): Biographieforschung und narratives Interview. Neue Praxis, 3, 1983, 283-294.

Seltzer, Judith (1991a): Legal Custody Arrangements and Children’s Economic Welfare. American Journal
of Sociology, 1991a, 96(4): 895-929.

Statistik Austria (2009): Familien von 1985-2009. http://www.statistik.at/web_de/statistiken
/bevoelkerung/haushalte_familien_lebensformen/familien/index.html (Abgerufen am 28.02.2011).

Statistik Austria (2009): Lebend und Totgeborene seit 1871. http://www.statistik.at
/web_de/statistiken/bevoelkerung/geburten/index.html (Abgerufen am 28.02.2011).

Statistik Austria (2009): Eheschließungen, Gesamterstheiratsrate und mittleres Erstheiratsalter seit
1946. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/eheschliessungen/index.html
(Abgerufen am 28.02.2011).

Statistik Austria (2009): Ehescheidungen, Scheidungsrate und Gesamtscheidungsrate seit 1946.
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/scheidungen/index.html (Abgerufen am
28.02.2011).

Statistik Austria (Hrsg) (2010): Demographisches Jahrbuch 2009. Wien.

Statistik Austria (Hrsg) (2010): Familien- und Haushaltsstatistik 2009. Wien.

Stein-Hilbers, Marlene (1994): Wem «gehört» das Kind? Neue Familienstrukturen und veränderte Eltern-
Kind-Beziehungen. Frankfurt/New York: Campus Verlag.

Strauss, Anselm; Corbin, Juliet (1996): Grounded Theory. Grundlagen qualitativer Sozialforschung.
Weinheim; Beltz Psychologie Verlags Union.

Tazi-Preve, Irene (2004): Vaterschaft im Wandel? Eine Bestandsaufnahme von Verhalten und Einstellung von
Vätern. In: Brigitte Cizek (Hg.) Familienforschung in Österreich. Markierungen Ergebnisse
Perspektiven. Schriftenreihe des Österreichischen Institutes für Familienforschung. Heft 12. Wien, S.
109-129.

Tazi-Preve, Irene (2006): Vaterschaft heute. Zentrale Ergebnisse auf Basis des Population Policy Survey. In:
Harald Werneck, Martina Beham und Doris Palz (Hg.) Aktive Vaterschaft. Männer zwischen Familie
und Beruf, Gießen: Psychosozial-Verlag: 230 - 244.

Tazi-Preve, Irene (2007): Vom Kontaktabbruch der Vater-Kind-Beziehung. Kontaktabbruch nach
Scheidung/Trennung – Hintergrund und Motivation. Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung.

Tölke, Angelika; Hank, Karsten (Hrsg.) (2005): Männer – Das „vernachlässigte“ Geschlecht in
der Familienforschung. Zeitschrift für Familienforschung. Sonderheft 4. Wiesbaden: Verlag für
Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH.

Walper, Sabine; Fichtner, Jörg; Normann, Katrin (Hrsg.) (2011): Hochkonflikthafte
Trennungsfamilien. Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und Hilfen für Scheidungseltern und ihre Kinder.
Weinheim und München: Juventa Verlag.

Weber, Matthias (2002): Eltern bleiben Eltern? – oder: warum die gute Idee manchmal scheitern muss. Kind-
Prax, 4: 120-125.

Weber, Matthias; Eggemann-Dann, Hans-Werner; Schilling Herbert (Hrsg.) (2003):
Beratung bei Konflikten. Wirksame Interventionen in Familie und Jugendhilfe. Weinheim und München:
Juventa Verlag.

Weber, Matthias; Schilling Herbert (Hrsg) (2006): Eskalierte Elternkonflikte. Beratungsarbeit im
Interesse des Kindes bei hoch strittigen Trennungen. Weinheim und München: Juventa Verlag.

Zartler, Ulrike; Wilk, Liselotte; Kränzl-Nagl, Renate (2004): Wenn Eltern sich trennen. Wie
Kinder, Frauen und Männer Scheidung erleben. Wien: Europäisches Zentrum.

 

 

* * * MINDEN APA FIGYELMÉBE - KÜLDD TOVÁBB * * *

 

Európa szerte tömegrendezvényeken
tiltakoznak a feldühödött apák

 

Elég volt, a helyzet tarthatatlan ! 2010-ben is végigsöpör Európán a DADDY'S PRIDE.
A családi élethez való joguktól megfosztott, vagy üldözött elvált / különvált apák, szimpatizánsok ezreivel, és szolidáris érző nőkkel együtt idén is felvonulnak több történelmi nagyváros, többek között Róma és Bécs utcáin. További kezdeményezések várhatók Angliából, Görögországból, Spanyolországból, Lengyelországból, stb.

Jelmondatok: "APU ITT VAN !" és  "I LOVE APU"

Video a korábbi felvonulásokról:
http://www.youtube.com/watch?v=kx7n3_lpVns

http://www.youtube.com/watch?v=yMLxhM4l1aM

Daddy's Pride - Bécs, 2010. jún.12. szombat 12:00 órától
Útvonal: Károly tér (TUWien, Karlsplatz) - Opernring - Hofburg  (1,5km)
Email és regisztráció: internet@maennerpartei.at , vagy a lenti címen magyarul.
Kapcsolat: Tel/sms:+436764067794 Oliver Peter (a magyar sajtó is kint lesz)
Web: http://whatiscomingup.wordpress.com/2010/01/12/13/
http://maennerpartei.at

elvaltapak.hu-06(30)9413 679